Wie lange ist die Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag?

8 Antworten

Was hier geschrieben wurde ist in vielen Punkten nicht korrekt oder sogar völlig falsch.

1. Nur weil kein schriftlicher Arbeitsvertrag existent ist, bedeutet das nicht, dass der AN ohne Vertrag arbeitet. Arbeitsverträge unterliegen keiner Formvorschrift. Das bedeutet sie können mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln der beiden Vertragsparteien zustande kommen. Problematisch ist bei AV die nicht schriftlich fixiert werden die Beweiskraft über die Art und den Umfang der vertraglichen Vereinbarung.

2. Wenn also nichts beweisbares Vereinbart wurde, was von den grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen abweicht, gelten immer die gesetzlichen Regelungen.

3. Grundsätzlich falsch sind die Antworten zum Renteneintritt. Mit dem Erreichen des Alters für den Eintritt in die Regelaltersrente endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Es bedarf hier lediglich einer Regelung wenn der MA auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch des AG über diese Zeit weiterbeschäftigt werden möchte oder soll. Es wird keinesfalls eine Kündigung notwendig.

4. Hast du das Alter für die reguläre Altersgrenze nicht erreicht, hast aber z.B. 45 Berufsjahre erreicht, kannst du vor erreichen des Alters für die Regelaltersrente nach fristgerechter Mitteilung bei deinem AG in Altersrente gehen.

5. Die Kündigungsfristen wurden soweit korrekt benannt, jedoch ist zu beachten, dass bei dir durch den mdl. Arbeitsvertrag günstigere Regelungen durch sog. Betriebsübung, also  betriebsinterne Regelungen, die den MA mit schr. AV zustehen, auch Anwendung finden müssen, um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu waren.

Wenn einzelvertraglich nichts abweichendes vereinbart ist, gelten die Kündigungsfristen des § 622 BGB. Zu beachten sind da vor allem die verlängerten Fristen für die arbeitgeberseitige Kündigung bei längerer Betriebszugehörigkeit.

Und natürlich hast Du einen Vertrag. Was wäre sonst die Grundlage für Deine Arbeitsleistung und deren Lohnzahlung?

FooBar1  29.02.2016, 20:57

Wahrscheinlich eine mündliche Vereinbarung

Auch für Dich gelten die gesetzlichen Fristen! Auch ohne Arbeitsvertrag kann man Dich nicht einfach kündigen. Du hast zwar nichts "schriftliches", aber alleine anhand der Lohnabrechnungen der vergangenen Jahre läßt sich Deine Tätigkeit dort nachweisen und dieses "Gewohnheitsrecht" ist ebensoviel wert wie ein Arbeitsvertrag. Gilt auch für Dinge wie "Abfindung" u.Ä.

Amtsschimmel25  02.03.2016, 15:39

Auch wenn deine Antwort nicht direkt falsch ist, hat es nichts mit Gewohnheitsrecht zu tun. Er hat einen Arbeitsvertrag, der lediglich nicht schriftlich fixiert ist. Daher obliegt ihm im Zweifel, wie von dir richtig ausgeführt, die Beweisführung zu strittigen Punkten.

tuedelbuex  02.03.2016, 18:24
@Amtsschimmel25

Genau daher das Wort "Gewohnheitsrecht" in "Gänsefüsschen...

Wenn Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet hast Du eine Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Ich vermute, Du willst die Kündigungsfrist des AG wissen. Die beträgt sieben Monate zum Ende eines Monats nach § 622 Abs. 2 BGB da sich die Kündigungsfrist des AG je nach Betriebszugehörigkeit des AN verlängert. Eine längere Kündigungsfrist als sieben Monate gibt es nur wenn dies tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbart ist.

Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag hast Du auch keine Vereinbarung dass Du z.B. bei Erreichen des Rentenalters aus dem Betrieb ausscheidest. Somit muss man Dir dann kündigen und auch Du musst kündigen, wenn Du Dich "zur Ruhe setzen" willst.

Was Du hier schreibst ist gar nicht so ungewöhnlich. Ich kenne einige mittelständische Betriebe die langjährige MA ohne Arbeitsvertrag haben (in unserem Betrieb auch). Das war früher durchaus üblich und erst später wurden diese "befristeten" Arbeitsverträge die mit Erreichen des Rentenalters enden eingeführt.

Bei Dir ist also mit 60 Jahren nicht automatisch Schluss. Wenn der Betrieb Dich dann nicht mehr beschäftigen will, muss er Dir kündigen. Ich bezweifle aber dass diese Kündigung bei einer Klage Bestand haben würde solange Du Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommst und Dir auch sonst nichts zu Schulden kommen lässt.

du hast immer einen arbeitsvertrag , mündlich oder schridtlich , egal . kündigungsfrist müsste sehr lang sein , branchenüblich oder laut tarifvertrag , auch für nicht gewerksch. mitgl.