Widerruf eines Bausparvertrages der erst ab 1.06.2015 beginnt

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem Bausparvertrag bist du ja gar nicht verpflichtet, regelmäßige Zahlungen zu leisten. Wenn du einfach nichts bezahlt, wird der Vertrag aufgehoben.

Der "Berater wird dich zwar bedrängen, wenigstens die Abschlussgebühr zu zahlen, (sonst bekommt er keine Provision). Aber auch dazu kann dich niemand verpflichten.

Abbuchungsaufträge musst du natürlich widerrufen.

Christina131013 
Fragesteller
 07.05.2015, 05:59

Vielen Dank für die Hilfreiche Antwort. Ich habe das Widerrufsschreiben noch Fristgerecht via Fax, Mail und Einschreiben versendet. :-)

Normalerweise beginnt die 2-wöchige Widerrufsfrist nach Erhalt sämtlicher Vertragsunterlagen und Bedingungen. Du solltest für Deine Unterlagen auch eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.

Wenn Du fristgerecht widerrufst, fallen keine Kosten an.

Christina131013 
Fragesteller
 07.05.2015, 06:00

Vielen Dank für deine Antwort :-)

Wenn du nichts einzahlst, dann die BSK gar nichts machen. 

Christina131013 
Fragesteller
 07.05.2015, 06:00

vielen Dank für deine Antwort. Das war mir eine Lehre!