Wichtig! Gekaufte Ware beim Juwelier zurückgegeben- Geld zurück?

8 Antworten

Das hängt vermutlich mit den AGB des Betriebes zusammen. Ob es dennoch eine kleine Chance gibt, lässt sich vermutlich nur über die Verbraucherzentrale oder mit viel Geld über den Anwalt feststellen. Da es kein Haustürgeschäft ist, kann m. E. in den AGB stehen, dass kein Geld zurük gezahlt wird.

Normalerweise muß kein Geschäft eine Ware zurücknehmen, es sei denn sie ist fehlerhaft. Es kann sein, daß ein Geschäft ein Teil gegen Gutschein zurücknimmt, aber das ist pure Großzügigkeit. Etwas anderes wäre es, wenn beim Kauf ausgemacht wird, schriftlich, Umtausch- oder Rückgaberecht gegen Bargelderstattung innerhalb einer bestimmten Frist. Außerdem ist das Teil nach 14 Tagen für den Juwelier keine Neuware mehr, rein theoretisch kann er ein nach 14 Tagen zurückgegebenes Teil nicht mehr als neu, sondern u.U. mit niedrigerem Preis nur noch verkaufen. Der Gutschein ist in diesem Falle pure Großzügigkeit.

Es ist schon nett, dass sie das überhaupt zurückgenommen haben. Dazu sind sie nämlich nicht verpflichtet. Und deshalb dürfen sie auch die Regeln machen, zu denen sie das zurücknehmen. Und wenn das nur über Gutschein geht, dann ist das rechtlich in Ordnung. Bei kleinen Unternehmen ist das durchaus üblich.

Es gibt kein Rückgaberecht bei Ladengeschäften. Wenn er aus Kulanz etwas zurücknimmt bestimmt er ob du Geld oder einen Gutschein bekommst.

Das ist korrekt - es gibt noch die Möglichkeit den Gutschein weiterzuverkaufen - eventuell über ebay. Du wirst aber nicht den vollen Wert bekommen.