WG und Mietpreisbremse?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich rede hier nicht als ein Teil des "Schwarms" sondern als Einzelperson mit eigener Anschauung zu deinem Thema.

  1. Dein Beispiel hat nichts mit der tatsächlichen Rechtslage zu tun. Die Vermieter können die Mietpreisbremse umgehen, wenn sie die zu vermietende Wohnung möblieren und durch die "Möbelmietpreise" eine höhere Rendite als aus den 10€/m² erzielen, denn die Mietpreisbremse gilt nicht für möblierte Wohnungen.
  2. Die Einhaltung der Mietpreisbremse ist nicht kontrollierbar und das wird zudem bis an die Grenze des Mietwuchers ausgenutzt.
  3. Da Bürgerliche Gesetzbuch hat den Begriff "Wohngemeinschaft" oder WG bisher nicht im Bereich der Mietgesetze aufgenommen, auch wird in der Regel nur von Mietern gesprochen. Deine Überlegung, 3 Mieter mieten als "Hauptmieter" eine Wohnung, ist durchaus praktikabel und stellt sich vertraglich als Mieterpartei in Personenmehrheit dar.
  4. Hingegen würde deine andere Variante > 3 Mieter schließen 3 Mietverträge für Wohnen in einer Wohnung ab nur dann rechtlich in Ordnung seine, wenn der Vermieter 3 Einzelzimmer in der Wohnung vermietet und die Nutzung der gemeinsamen Räume (Küche, Bad, Flur, Keller etc.) gestattet. Hier wäre neben der Zimmermiete ein Nutzungsentgelt zwischen jedem Einzelmieter und dem Vermieter zu vereinbaren. Bei dieser Variante könnte der Vermieter jederzeit die gemeinsamen Räume ohne Anmeldung betreten, weil die Abgeschlossenheit der Wohnung sich nur auf die Einzelzimmer bezieht und die Allgemeinräume eben nicht vermietet wurden.

Merke: Das Nutzungsentgelt fällt nicht unter die Mietpreisbremse.

Dommie1306 
Fragesteller
 20.09.2018, 12:44

Deine Meinung ist mir natürlich auch als Einzelperson willkommen :)

Da Bürgerliche Gesetzbuch hat den Begriff "Wohngemeinschaft" oder WG bisher nicht im Bereich der Mietgesetze aufgenommen, auch wird in der Regel nur von Mietern gesprochen. Deine Überlegung, 3 Mieter mieten als "Hauptmieter" eine Wohnung, ist durchaus praktikabel und stellt sich vertraglich als Mieterpartei in Personenmehrheit dar.

Puh ich glaub ich hab es immer noch nicht verstanden. "In Personenmehrheit" bedeutet auf mein Beispiel bezogen, dass die Grenze bei 600€ insgesamt liegt, da alle Hauptmieter zusammen nur die max. 10€ pro Quadratmeter zahlen müssen?

(Wie gesagt, nur in der Rechtstheorie, das es in der Praxis anders ausschaut, ist mir klar).

Das führt mich dann zu folgender Frage: Wenn in dem von mir angeführten Beispiel aber JEDER WG Mitbewohner 300€ zahlen muss, sind das zusammen 900€, also zu viel? So kenne ich das aber von diversen WG Angeboten hier in der Umgebung. Gibts da keine Möglichkeit, irgendwie Gerichtlich dagegen vorzugehen?

Gerhart  20.09.2018, 14:47
@Dommie1306

Die Wohnung mit 60 m² mieten 3 Mieter als Mieterpartei (in Personenmehrheit) und vereinbaren mit dem Vermieter eine Nettomiete von 600 €/p.m. Innerhalb der Mieterpartei entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Alle 3 Mieter haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter. Innerhalb der GbR zahlt vermutlich jeder Mieter 200 €, kann abweichen, wenn unterschiedliche Zimmergrößen von den einzelnen Mietern bewohnt werden, aber jeder einzelne Mieter müsste im Ernstfall 600 € an den Vermieter bezahlen, wenn die beiden anderen nicht zahlungsfähig sind.

In dieser Art der Vermietung ist kein Raum für Überzahlungen mit 3 x 300 EURO.

Die andere Variante wären 3 Einzelmietverträge zu je 200 € und 3 Nutzungsvereinbarungen zu je 100 €. Der Vermieter erhält somit 900 €/p.m. ganz legal ohne dass ihm gerichtlich hier ein Strick gedreht werden kann. Hierbei haftet jeder Mieter gegenüber dem Vermieter nur für 200+100 €. So siehts aus!

Dommie1306 
Fragesteller
 20.09.2018, 16:44
@Gerhart

Yes! Verstanden, danke.

Also für die WG Bewohner miettechnisch am Besten: Alle sind Hauptmieter

Für den Vermieter wäre am Besten: Jeder hat einen Einzelvertrag.

Nur auf die Miete runtergebrochen... dass bei "jeder hat einen Einzelvertrag" jeder eine eigene Nebekostenabrechnung braucht etc. weiß ich :)

Danke!!!

Mit dem Thema Mietpreisbremse habe ich mich nur kurz beschäftigt, da es sich tatsächlich nur um ein theoretisches Konstrukt handelt, was praktisch nur schwer umzusetzen ist.

Welche Kontrollinstanz sorgt denn Flächendeckend für die Einhaltung? An Standorten, wie München oder Stuttgart gibt es massig Bewerber für eine Wohnung.

Wenn ich den Vermieter auffordere, Auskunft über Modernisierungen und Vormieten zu geben, dann wird mir dieser einen schönen Tag wünschen und die Wohnung an einen anderen vermieten.

Deinem Beispiel kann ich dennoch nicht folgen. Als Untermieter schließe ich einen Vertrag über ein Zimmer, d.h. 10m² an und habe das Recht an einer Nutzung der gemeinschaftlichen Räume, die aber nicht unmittelbar in die angemietet Fläche eingerechnet wird.

Ich zahle also nicht für das Zimmer des anderen WG-Bewohners.

Dommie1306 
Fragesteller
 20.09.2018, 10:27

Jup, hab ich natürlich wieder das wichtigste in meiner Annahme vergessen.

Ich rede nicht von einem Untermieter, sondern von der Situation, dass alle 3 WG Bewohner als Hauptmieter eingetragen werden.

Danke für deine Antwort.

Hey, kurze Antwort auf deine Frage.

Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es gar nicht soweit kommt. Jeder Mietinteressent ist Glücklich überhaupt eingeladen zu werden zu einer Besichtigung. Dort kommen keine fragen wie Mietpreisbremse oder was den Vermieter komisch erscheint.

Ich denke aber auch es liegt immer an der Lage, meine Immobilien sind wirklich immer in Top Lage, sodass ich eigentlich noch nie Probleme hatte, einen guten Mieter zu finden. Ich kann mir aber vorstellen, dass außerhalb der Stadt in unattraktiven Lagen das wiederum anders aussehen kann. Hier würde ich mir Erfahrungswerte von anderen einholen. Welche Immobilien auf dem Land etc. haben.

Aktuell ist die Nachfragen nach Wohnimmobilien in Zentraler Lage noch zu groß und ich finde die Regierung schießt sich irgendwo auch ins eigene Fleisch. Ohne die Privatinvestoren wäre Deutschland untergegangen die letzten Jahre. Aber das ist auch ein anderes Thema.

Ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen, Theorie und Praxis sind aktuell zwei ganz verschiedene paar Schuhe. Wenn Sie Investieren möchtest, können Sie das mit seelen frieden tun.

Ich hoffe die kurze Antwort konnte helfen, bei weiteren fragen stehe ich gerne bei einer Privaten Nachricht zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Cüneyt Karatas

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dommie1306 
Fragesteller
 20.09.2018, 10:29

"Kurze Antwort" => 1263 Zeichen :D

Herzlichen Dank dafür!

Die Absicht hinter meiner Frage war aber tatsächlich nicht, weil ich investieren will, sondern einfach nur, weil mich der Themenkomplex aus rechtlicher Sicht interessiert...

Spare dir die Überlegungen dazu. Die Mietpreisbremse ist schon allein dadurch ausgehebelt, dass es viel zu wenige Wohnungen gibt. Somit gibt es dutzende Bewerber auf eine Wohnungsausschreibung. Also wird ein Mieter nicht nach der Mietpreisbremse schauen, sondern ist froh, wenn er eine Wohnung gefunden hat.

Dommie1306 
Fragesteller
 20.09.2018, 10:26

Hmm.. aber wäre dann nicht folgendes Szenario denkbar:

Ich vermiete dir eine Wohnung, für die ich max. 1000€ verlangen dürfte für 4000€. Du willigst ein, ziehst ein und überweist mir dann nur die max. zulässigen 1000€.

Ich hab ja dann keine Möglichkeit dich rauszuklagen, da der von mir verlange Mietpreis rechtswidrig war. Oder überseh ich etwas?

Renick  20.09.2018, 12:07
@Dommie1306

Der Haken an deiner Überlegung ist, dass der Mieter aufgrund seines Einkommens nur ein bestimmtes Budget hat aufgrund seines Einkommens. Mehr kann er sich nicht leisten. Daher wird er seinerseits eine Wohnung nicht nehmen können, wenn es ihm zu teuer ist.

Mit anderen Worten, wenn es der Vermieter übertreibt mit der Miete, dann wird er die Wohnung nicht los bekommen. Man kann nicht mehr ausgeben als man monatlich zur Verfügung hat. Das Grundprinzip von Angebot und Nachfrage funktioniert auch bei den Mieten wunderbar. Und wenn die Nachfrage höher ist als das Angebot, dann ist es normal, dass die Preise steigen.

In der Theorie funktioniert die Mietpreisbremse so, dass man eine zu viel bezahlte Miete von Vermieter zurück fordern kann, notfalls auch gerichtlich, wenn die Miete auf Basis der ortsüblichen Miete um einen bestimmten Prozentsatz darüber liegt.

Aber mit der Definition, was ortsüblich ist, kommt dann schon das nächste Problem. In vielen Städten gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel. Ein einfacher Mietspiegel nützt nichts, der ist zu ungenau. Also wird man oftmals gar nicht beurteilen können, was örtsüblich normal ist.

So, jetzt weiter in der Theorie. Wir haben den Mieter, der zu viele Miete zahlt. Er verklagt den Vermieter auf die geringere Miete gemäß Mietpreisberemse. Schön und gut. Doch was ist mit den vielen anderen Menschen, die derweil immer noch keine Wohnung gefunden haben und befürchten, obdachlos zu werden?

Verstehst du langsam, auf was ich raus will? Wir brauchen mehr Wohnraum für alle Menschen, die Flüchtlinge eingeschlossen, die nun mal da sind. Dann regulieren sich auch die Mieten wieder auf ein bezahlbares Niveau.

Dommie1306 
Fragesteller
 20.09.2018, 12:39
@Renick

Jup, verstanden.

Auch wenn mir deine Quintessenz schon davor klar war. Mehr Wohnungen werden benötigt.

Mir ging es tatsächlich rein um die Rechtstheorie und die hast du mir aufgezeigt.

Danke dir.

Dommie1306 
Fragesteller
 20.09.2018, 10:31

Sorry, Doppelpost, aber mir ist noch gerade was eingefallen:

Unabhängig davon, dass es in der Praxis nicht zu funktionieren scheint, weißt du, wie es in der Theorie sein sollte?

Hintergrund der Frage: Wir haben in wenigen Wochen Landtagswahlen hier in Bayern und ich will den Themenkomplex erst verstehen, bevor ich meine Wahlentscheidung unter anderem von der jeweiligen Parteieinstellung ggü. den Mieten abhängig mache...