WG-Bewohner soll Rundfunkbeitrag mit bezahlen - nicht gemeldet, Hauptmieter, bafög-Empfänger?

4 Antworten

Dein Mitbewohner kann sich beruhigt beim Beitragsservice befreien lassen, ohne bei der Meldebehörde gemeldet zu sein. Dem Beitragsservice ist es nämlich ausdrücklich nicht gestattet, irgendwelche Daten an Dritte herauszugeben (§ 11 Abs. 5 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), sondern darf alle Daten nur für Zwecke des Beitragseinzugs verwenden.

Wenn dein Mitbewohner seinen Befreiungsantrag nicht stellt und sich damit gleichzeitig beim Beitragsservice nicht anmeldet und man kommt ihm hinterher irgendwie drauf, dann wird er mit einer heftigen Nachzahlungsforderung konfrontiert werden. Außerdem hast du, so lange er nicht befreit ist, einen hälftigen Erstattungsanspruch gegen ihn. Der entfällt erst, wenn er sich hat befreien lassen. Also ich würde mich als Mitbewohner gesetzeskonform verhalten und den Befreiungsantrag stellen. Du bleibst dann aber mangels BAföG-Bezug in jedem Fall zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.

sein bafögbescheid befreit dich nicht von der zahlung. das musst du einfach dann wenn deine befreiung ist so hinnehmen und zahlst dann eben die beiträge. wenn dein kollege nicht bei dir gemeldet ist beim einwohnermeldeamt, dann wird es zeit das ihr ihn endlich ummeldet. es könnte sein, dass er dann ärger bekommt und zahlen muss. dann ist es eben sein problem, weil seine eigene schuld.

wenn er nicht zahlt, dann kannst du den hälftigen beitrag einfordern von ihm, da er nie einen antrag auf befreiung gestellt hat.

Bei Wohngemeinschaften gilt: eine Wohnung, ein Beitrag. Nur ein Bewohner muss die Anmeldung machen. Wer das macht ist egal.

Die Mitglieder der Wohngemeinschaft entscheidet selber, wer die Wohnung anmelden soll. (einer reicht).

Ihr habt somit zwei Möglichkeiten:

1. Du meldest die Wohnung weiter auf dich an. Und stellst einen Härtefallantrag. Das ist möglich, wenn das Einkommen ungefähr so hoch ist, wie Sozialleitungen (Bäfög, hartz 4). Den Antrag kannst du online stellen, siehe unter "Härtefall": http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/index_ger.html

2. Dein Mitbewohner meldet die Wohnung an und schickt seinen BAföG nachweis da hin.

auf Rundfungbeitrag.de heißt es dazu:

Zusammen wohnen – weniger zahlen. Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften und Untervermietung.

- Leben mehrere volljährige Personen in einer Wohnung reicht es aus, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner diese auf seinen Namen anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.

- Das gilt auch, wenn die Wohnung untervermietet ist. Auch wenn der Hauptmieter nur melderechtlich in der Wohnung gemeldet ist und nicht ständig dort wohnt, regeln Hauptmieter und Untermieter untereinander, wer die Wohnung auf seinen Namen anmeldet.

Wenn ihr seine Befreiung einschickt, dann wird er befreit vom Rundfunkbeitrag, aber dann musst du ja immer noch zahlen, selbst wenn er gemeldet ist. Es wird ja nur der Antragsteller und Ehegatte befreit, andere Haushaltsmitglieder aber nicht. 

Du musst also dann eh zahlen, egal ob er offiziell bei dir wohnt oder nicht. Ob er befreit wird oder nicht, das betrifft dich nicht. 

Irgendwo muss er ja aber auch gemeldet sein, wahrscheinlich wird dort bereits ein Haushaltsbetrag bezahlt. Kommt raus, dass er ganz woanders gewohnt hat, könnte man von ihm den Beitrag für die Zeit nachfordern.