Werkstudent und Minijob als Student --Steuern?

4 Antworten

Falls dir beim 450-Euro-Minijob der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Somit hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ (9.408€ in 2020) + 1.000€ Werbungskostenpauschale + evtl. Vorsorgeaufwand, also insgesamt weit über 10.000€ einkommensteuerfrei für deine Werkstudententätigkeit!

PS: Als Single in Lohnst.klasse 1 wird dir erst ab ca. 1.060€ mtl. Bruttolohn Lohnsteuer einbehalten!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
CaN04 
Fragesteller
 12.12.2019, 22:57

Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich sogar um die 15 000 verdienen? Wenn ich darauf achte beim Minijob die 450 nicht zu überschreiten.?!

siola55  12.12.2019, 23:12
@CaN04
Wenn ich darauf achte beim Minijob die 450 nicht zu überschreiten...

...und der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet! G a n z w i c h t i g

Denn sonst wird der Minijob individuell nach der Lohnsteuerklasse abgerechnet: als Single bei der Werkstudententätigkeit in Lohnst.klasse 1 wird dann jeder weitere Job in Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet, also ab dem ersten Euro Hinzuverdienst ist dann Lohnsteuer fällig :-((

CaN04 
Fragesteller
 13.12.2019, 01:08
@siola55

Ok. Vielen Dank nochmal

Die Steuer ist uninteressant und es ist auch schon das Wichtige gesagt - wichtiger ist, daß mit beiden Jobs zusammengerechnet die wöchentliche Stundenzahl von 20 Std. während der Vorlesungszeit nicht überschritten wird, da ansonsten der Werkstudentenstatus wegfällt und der Job voll sozialversicherungspflichtig würde.

CaN04 
Fragesteller
 13.12.2019, 13:41

Vielen Dank. Das hätte ich sonst vergessen.

Bei diesem Einkommen hat es sich wohl eher "ausgebafögt"

Der Maximalsatz Bafög für Studierende liegt ( Kranken-/ Pflegeversicherung excl. ) bei 735 Euro. Wie sieht es mit elterlichen Unterhaltsansprüchen aus?

Wie sieht es mit den Steuern aus?

Von welchen einbehaltenen Steuern sprichst Du? Bei einem Bruttoentgelt von 700 Euro fallen keine Steuern an. Lohnsteuer fällt erst ab einem Brutto von 1052 Euro an.

Wenn du im Monat nur 700€ Brutto verdienst, fällt keine Lohnsteuer an. Ein 450€ Minijob darf man nebenbei haben (ist steuerfrei) ohne Steuern darauf zu zahlen, also wirst du an Steuern nichts zahlen müssen.