Werden meine eltern kontaktiert?

3 Antworten

"Stellen sich Kinder und Jugendliche in der Sprechstunde vor, kann der Arzt vor der Frage stehen, wer über eine Behandlung aufzuklären ist und auf wessen Einwilligung es ankommt – auf die des Minderjährigen oder die der Eltern. Für die Wirksamkeit seiner Einwilligung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind."

Also ich denke, wenn du 17 bist und es sich nicht um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, müssen die Eltern nicht informiert werden, wenn du sagst, dass du das nicht möchtest.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/123624/Aufklaerungspflicht-und-Einwilligungsfaehigkeit-Regeln-fuer-diffizile-Konstellationen

Woher ich das weiß:Recherche

Du bist 17, passiert...also deswegen muss man nicht seinen Urlaub beenden als Eltern. Ist ja noch alles dran.🙃

Da muß man nicht gleich in die Notaufnahme, die am WE ohnehin überfüllt ist mit Unfällen, Coronas, Herzinfarkten usw.

Ruf doch erst mal die 116 117 an. Die nennen dir den zuständigen Bereitschaftsarzt.