Wer zahlt REGEN-Wasserschaden vom Dach?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider sind Deine Informationen sehr knapp um genau nachvollziehen zu können um was es hier geht.

Ich gehe davon aus, dass Wasser durch die Decke/Dach in Deine sich darunter befindliche Wohnung eingedrungen war und Hausratgegenstände beschädigt hatte. Wenn dem so war ist es völlig richtig, dass weder Deine Hausrat- noch die Gebäudeversicherung des Vermieters dafür aufkommt.

Hier liegt ein klarer Haftungsfall seitens des Vermieters vor der für Deinen Schaden aufzukommen hat. Ob Du eine Hausratversicherung hast und/oder ob die den Schaden tragen müßte geht ihn erst einmal nichts an. Er ist in der Pflicht den durch sein Gebäude entstandenen Schaden zu ersetzen. Als Gebäudeeigentümer unterliegt er zudem der verschärften Gefährdungshaftung der er sich nicht entziehen kann. Üblicherweise unterhalten Gebäudeigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese müßte vermutlich für diesen Schaden aufkommen. Aber solch eine besteht kann auch Dir egal sein. Entweder der Vermieter bezahlt aus seinem Gelbeutel oder die Versicherung tritt dafür ein.

Mein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise wäre die, dass Du dem Vermieter eine schriftliche Auflistung der beschädigten Gegenstände machst und ihn aufforderst,den Schaden binner einer bestimmten Frist auf Dein Konto zu überweisen. Dann muss er kommen, falls nicht, auf jeden Fall Anwalt einschalten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung mit der WuG-Deckung hast tritt diese für die Anwalts- und Gerichtskosten ein.

Bei der Ermittlung Deines Schadens mußt Du allerdings darauf achten, dass Du keinen Anspruch auf Neuwert-, sondern nur Zeitwertentschädigung hast, so sieht es das Gesetz vor!

Costner 
Fragesteller
 16.11.2014, 15:55

Vielen Dank für die ausführliche und gute Antwort! Eine Nachfrage hätte ich noch: Angenommen, die Wohnungsverwaltung beauftragt einen RA und ich habe keine Rechtsschutzversicherung....kommt da eine Rechnung des Anwalts auf mich zu? Es wurden unbrauchbar: ein gebauchtes Handy N85 (2009=250€), ein digitaler AB (19,95) und ein papiernes Adreßbuch. Lohnt es sich, den Aufwand zu betreiben? Ich befürchte die übergeben es einem Anwalt, der schreibt mir, daß mir 33€ zustehen und er 485€ für seine Bemühungen von mir bekommt.... ZONK!

Vielen Dank im Voraus!!!

robe53  16.11.2014, 19:43
@Costner

Zunächst herzlichen Dank für den Stern für die hilfreichste Antwort.

Weshalb sollte die Hausverwaltung einen RA beauftragen - Du bist doch der Geschädigte, der bei Nichtzahlung zuerst mal einen RA beauftragen würde.

Mche es so wie schon geschrieben: Brief schreiben mit konkretem Datum, wann das Geld bei Dir eingegangen sein soll. Bis dahin passiert erst einmal gar nichts - auch nicht von seiten der Hausverwaltung. Wenn Du Glück hast zahlen sie Dir den Schaden. Wenn nicht kannst Du immer noch überlegen ob Du die Angelegenheit einem Anwalt übergeben sollst. Wenn ja wäre die Verwaltung in Verzug und müßte die Anwaltskosten übernehmen. Vorausgesetzt, in einem späteren Gerichtsverfahren würde die Schuld des Gebäudeeigentümers zementiert. Dann gehen alle Kosten zu Lasten des Vermieters. Sollte ein Vergleich geschlossen werden würde darin die Kostenfrage vereinbart - dann müßtest Du z.B. 30% der gesamten Verfahrenskosten übernehmen. Bei einem Urteil bezahlt derjenige alles, der im Rechtsstreit unterliegt. Das beinhaltet auch die Antwort auf Deine Frage, ob Du die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen musst oder nicht - häng timmer von der Verschuldensfrage ab.

Meine persönliche Meinung: Ich würde bei dem geringen Schadensumfang das Forderungsschreiben erstellen, vielleicht nochmals ein zweites mit entsprechendem Nachdruck, falls das Geld zum Termin nicht gekommen ist und ansonsten die Sache nicht mehr weiter verfolgen. Die wenigen Euro Schaden sind der Ärger und Risiko nicht wert, die ein Streitverfahren verursacht.

Der Vermieter bzw, seine Versicherung muss zahlen. Dein Hausrat hat damit überhaupt nichts zu tun.

Einen Wasserschaden vom Dach - egal welche Ursache - hat der Eigentümer/Vermieter zu zahlen.

Costner 
Fragesteller
 14.11.2014, 00:01

Danke für die superschnelle Antwort!!! Der Vermieter verweist mich aber immer wieder auf meine Hausratversicherung und damit sind wir durch. Die Versicherung lehnt mit Recht ab, weil der Schaden so nicht versichert ist. Der Vermieter bleibt auf seinem Standpunkt :-( Die Gebäudeversicherung springt offenbar auch nur bei Sturm ein. Problem für den Vermieter. Oder gibt es eine andere Versicherung, die es dem Vermierter regelt?

StattWerbungEUR  14.11.2014, 09:30
@Costner

Welche Probleme Dein Vermieter mit seiner Gebäudeversicherung hat, kann Dir piepegal sein.

Wende Dich an den DMB, nutze die Webseite http://www.frag-einen-anwalt.de/ oder, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, suche einen RA auf.

Schaden am Dach das ist mangelde wartung vom Hausbesitzer. Das ist nicht dein fehler wenn wasser eindringt und ein Wasserschaden verursacht.

Beachte: Der Vermieter bzw. seine Haftpflicht ersetzen nur den Schaden und bei Hausrat sind die Gegenstände meist alt und somit wertlos bzw. haben noch einige Cent Wert und somit fürchte ich nur eine kleine Nummer. Viel Glück.