wer zahlt die miete wenn man 6 monate auf therapie ist

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sobald eine hilfebedürftige Person in der Wohnung wohnen bleibt, ist die Miete in voller Höhe weiter zu tragen, da die Verpflichtung zur vollen Mietzahlung unverändert bestehen bleibt.
Das heißt, auch wenn der Ausschluss des § 7 Abs. 4 SGB II für deinen Sohn greift, so verbleibt der volle KdU-Anspruch zzgl vollem Regelsatz bei dir.

Bzgl. des Übergangsgeldes gilt: da diese in der Regel erst nachträglich berechnet und gezahlt wird (wenn die tatsächliche Therapie-Dauer feststeht), wäre hier seitens des Jobcenters vorzuleisten und Erstattungsanspruch beim Maßnahmeträger (evtl. RV) anzumelden.

Vorgehen: schriftlich Widerspruch gegen Kürzung (sobald Bescheid) ergangen ist, ggf. Gespräch mit Vorgesetztem (notfalls bis zum Jobcenterleiter; ersetzt den Widerspruch nicht); Mail an das Beschwerdemangement; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht; und als Sahnehäunbchen Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde.

Auf jeden Fall Widerspruch gegen die Kürzung einlegen.

Entweder das Amt muss weiterzahlen oder zumindest in Vorleistung treten bis entschieden ist,welche Stelle die Mietkosten zu tragen hat!

Da bestätigt sich wieder meine Aussage:

Versicherung ist Lug und Trug. Wenn man sie braucht, dann helfen sie nicht. Und wenn man keinen Beitrag zahlt, kommen sie mit dem Eintreiber. Das ist pure Abzocke! Und uns Bürgern sagt man immer sie seien Pflicht und Absicherung. Wir Bürger werden ausgenommen und verarscht.

Zur Frage: Die Miete musst wohl du übernehmen.