Wer nimmt bei Trennung das Baby?

6 Antworten

Lass dir hier nichts einreden. Der Kindsvater kann nicht "bestimmen", dass du nicht mit Kind umziehen darfst. Genauso wenig, wie du "bestimmen" darfst, dass du zu deinen Eltern ziehst.

Der Punkt beim gemeinsamen Sorgerecht ist, dass ihr beide euch einigen müsst.

Wenn das nicht geht, muss das Familiengericht entscheiden.

Lies mal hier nach: https://www.rechtsanwalt-sorgerecht.de/trennung-mit-kind-darf-ich-das-kind-mitnehmen-wenn-ich-mich-trenne-und-in-eine-neue-wohnung-ziehe

Da ist alles ganz gut zusammengefasst.

Alles Gute!

wonderwoman916  14.12.2021, 10:44

doch das kann er selbstverständlich und das hat er bereits gesagt. sie darf gerne jederzeit ausziehen, aber das kind mitnehmen darf sie nicht

Elli113  14.12.2021, 11:09
@wonderwoman916

Es wird nicht wahrer, je öfter du das behauptest.

Lurch123532  14.12.2021, 22:03
@wonderwoman916

Klar darf sie das Kind mitnehmen. Das Kind gehört doch nicht zum Haus, sondern zu Mutter die nicht arbeitet.

wonderwoman916  15.12.2021, 10:27
@Lurch123532

diese antwort ist falsch, sie darf das kind icht mitnehmen - da der vater ihr das untersagt hat und die mitnahme nicht erlaubt. somit darf sie alleine gehen.

Elli113  15.12.2021, 10:44
@wonderwoman916

Das ist halt echt kompletter Blödsinn.

Solchen Unsinn, wie du ihn hier erzählst, erzählen sehr oft Männer, die ihre Partnerinnen psychisch unter Druck setzen wollen, damit sie bei ihnen bleiben.

Ich habe eine Bekannte, in deren Ehe psychische Gewalt eine Rolle gespielt hat (sehr schwer nachzuweisen übrigens). Die hat eines Tages buchstäblich eine Tasche gepackt, ihr Kind unter den Arm geklemmt, einen Abschiedsbrief hinterlassen ("such nicht nach uns") und ist mit Fluchthelfer und Fluchtfahrzeug 600 Kilometer weit weg geflüchtet. Nach deiner Logik und Behauptung wäre ihr ja sofort das Sorgerecht entzogen worden. Und jetzt rate mal?

Ist nicht passiert. Der Vater hat zwar Zeter und Mordio geschrien, es hat ihm aber nichts genutzt. Im Gegenteil, nach der Scheidung hat sie das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen, ist dann aber trotzdem wieder in seine Nähe gezogen, weil auch ihre Eltern dort wohnen.

wonderwoman916  15.12.2021, 12:25
@Elli113

er hätte das kind einfach zurück holen können, wenn er gewollt hätte. das was sie getan hat ist klassische kindesentziehung. hör auf schwachsinn zu erzählen von angeblichen geschichten die nie stattgefunden haben

Lurch123532  15.12.2021, 20:16
@wonderwoman916

Du erzählst hier nur absoluten Quatsch. Wir leben ihr nicht islamischen Gebieten, wo die Frau keine Rechte hat.

Ein Vater hat nur sehr sehr selten eine Chance, das Sorgerecht alleine zu bekommen und bei geteiltem Sorgerecht, lebt das Kind meistens bei der Mutter und er kann es sich übers Wochenende, 3 Wochen Urlaub etc. zu sich holen. Mit Betonung, darauf, dass er das Kind holen muss und die Kindsmutter ihm das Kind nicht bringen muss.

Komm mal in der Realität an.

Elli113  15.12.2021, 20:36
@wonderwoman916
hör auf schwachsinn zu erzählen von angeblichen geschichten die nie stattgefunden haben

Das werde ich ja wohl besser wissen als du.

Und dann reden wir hier jetzt Mal Tacheles und schauen ins StGB.

Kindesentziehung ist das nämlich NICHT.

§ 235
Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatz 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

So. Gehen wir es mal durch:

Absatz 1 Nr 1: nicht zutreffend, da sie das Kind weder mit Gewalt noch mit List oder durch Drohung entzogen hat.

Absatz 1 Nr. 2: nicht zutreffend, weil dieser Absatz nur für Nicht-Verwandte gilt und wir hier von der Mutter reden.

Absatz 2: sie ist nicht ins Ausland gezogen, also nicht relevant.

Wo genau haben wir hier also einen Kindesentzug?

Im übrigen ist meine Bekannte nach der Ankunft in der neuen Stadt sofort zu einem Anwalt gegangen, der den Vater kontaktiert hat, damit der sein Kind an einem neutralen Ort treffen kann, wenn er möchte.

Wir leben in einem Land, in dem Frauen Rechte haben. Sollte dir das bisher entgangen sein?

er hat gemeinsames sorgerecht und verbleibt in der gewohnten umgebung, somit bleibt das kind bei ihm. du kannst hingehen wo du willst, aber er hat dir die mitnahme des kindes ausdrücklich untersagt. somit steht es dir frei dir neuen wohnraum zu suchen, einen job da du nun unterhaltspflichtig wirst für vater und kind.

gegen seinen willen, bekommst du das kind nicht. tust du es gegen seinen willen, klagt er das kind zurück und du wirst mit hoher wahrscheinlichkeit das sorgerecht verlieren. das kind zu ernähren wird für ihn kein problem sein, er gibt kind die flasche und ab demnächst stellt er langsam auf gläschen um. also hat er alle guten karten bei sich.

Elli113  12.12.2021, 23:15
einen job da du nun unterhaltspflichtig wirst für vater und kind

Nein. Nur für das Kind. Warum sollte sie den Vater unterhalten müssen?

gegen seinen willen, bekommst du das kind nicht.

Er aber gegen ihren Willen auch nicht.

er gibt kind die flasche

Und wie soll er das machen, wenn er doch gerade eine Ausbildung macht? Davon mal abgesehen: Muttermilch ist das Beste für das Baby. Und dem Baby das aus puren Egoismus zu entziehen, halte ich für fahrlässig. Und viele Stillbabys verweigern die Flasche.

Einer stillenden Mutter das Kind zu entziehen, das geht einfach nicht.

Und die Fragestellerin will ja nicht ihr Kind verlassen, sondern den Kindsvater. Dafür wird sie ihre Gründe haben. Das Kind sollte darunter nicht leiden müssen.

Und, ach ja: (Mutter-)Milch bleibt im ersten Lebensjahr Hauptnahrungsmittel, trotz B(r)eikost.

wonderwoman916  14.12.2021, 08:47
@Elli113

er hat bis zum 3. lebensjahr anspruch auf betreuungsunterhalt :)

er bekommt das kind gegen ihren willen, indem er es einbehält. das funktioniert problemlos.

wie er das in seiner ausbildung macht ist seine sache und nicht sache der mutter. einer stillenden mutter das kind abzunehmen geht völlig problemlos, dann stillt sie ab. stillende kinder verweigern keine flasche, dafür gibt es möglichkeiten.

lies noch mal die wilde geschichte der ts, sie will sich von ihm trennen, er sich aber nicht vom kind. und milch wird im laufe des ersten lebensjahres immer weiter durch brei ersetzt und das beginnt jetzt schon.

Wicht123532  14.12.2021, 09:02
@wonderwoman916

Ich finde den Bericht in der ts nicht.

Wieso bekommt er das Kind gegen ihren Willen? Auch gegen seinen Willen bekommt sie das Kind. Beide sind da gleichberechtigt.

Aber die Partner hatten sich auch dazu entschieden, dass sie Elternzeit nimmt und sich in dieser Zeit um das Kind kümmern kann, damit eine Bindung entsteht.

Elli113  14.12.2021, 09:18
@wonderwoman916
er hat bis zum 3. lebensjahr anspruch auf betreuungsunterhalt :)

NEIN. Den hat er NICHT. Anspruch hätte er nur, wenn er das Kind alleine betreuen würde und das ist ja genau das, was die Mutter nicht möchte.

Vielmehr hat im Zweifelsfall sie das Recht auf Betreuungsunterhalt.

BEIDE haben das GEMEINSAME Sorgerecht.

Das bedeutet: er darf das Kind NICHT einbehalten gegen ihren Willen. Das wäre sogar ein ziemlich sicherer Move, das Sorgerecht komplett zu verlieren.

 einer stillenden mutter das kind abzunehmen geht völlig problemlos, 

Huh? Lass mich raten: du hast keine Kinder und vom Stillen keine Ahnung. Es gibt viele Stillkinder, die die Flasche komplett verweigern. Damit habe ich ganz offensichtlich mehr Erfahrung als du.

Und im übrigen ist es wirklich nicht gut für das Kindeswohl, dem Stillbaby die Hauptbezugsperson und Nahrungsquelle wegzunehmen. Stillen ist unzweifelhaft das Beste für das Kind und jedes Familiengericht will das Beste für das Kindeswohl.

stillende kinder verweigern keine flasche,

Oh doch, das tun sie.

lies noch mal die wilde geschichte der ts, sie will sich von ihm trennen, er sich aber nicht vom kind.

Das ist keine "wilde Geschichte". Beide wollen sich nicht von dem Kind trennen, aber sie sich von ihm. Sowas passiert.

milch wird im laufe des ersten lebensjahres immer weiter durch brei ersetzt und das beginnt jetzt schon.

NEIN! Beikost wird eingeführt, wenn das Kind Beikostreife zeigt. Wann das soweit ist, ist individuell unterschiedlich, aber das Baby hier ist gerade mal 14 Wochen alt. Da braucht es Muttermilch und sonst nichts.

Hör jetzt bitte auf, hier ständig so einen Unsinn zu behaupten und troll woanders weiter.

wonderwoman916  14.12.2021, 09:28
@Elli113

deine antwort bleibt falsch, eganl wie oft du hier schwachsinn postest. er hat gsr mit ihr und somit darf sie das kind gegen seinen willen nicht mitnehmen. er behält es einfach ein. damit ist mit übertreten der türschwelle ihr gsr das papier nicht mehr wert. er würde also zukünftig das kind allein betreuen, beantragt elternzeit plus und hat selbstverständlich neben kindesunterhalt auch anspruch auf betreuungsunterhalt für sich.

das kind ist 14 wochen alt? dann ist es somit alt genug für die erste beikost. und für muttermilch gibts mittlerweile beste ersatzprodukte. das kind wird also nicht verhungern, papi stellt einfach um.

nun troll woanders weiter. wenn er es will dann passiert genau das wie er will. er hat einfach die besseren karten :)

Elli113  14.12.2021, 09:31
@wonderwoman916
er behält es einfach ein

Das darf er aber nicht, eben genau weil sie ein gemeinsames Sorgerecht haben!

das kind ist 14 wochen alt? dann ist es somit alt genug für die erste beikost. 

Nein, ist es nicht.  

er hat einfach die besseren karten 

Das wird nicht wahrer, je öfter du es schreibst. SIE hat Elternzeit, SIE betreut das Kind, SIE ist die Hauptbezugsperson.

Sorry, aber du hast anscheinend keine Ahnung vom Thema.

wonderwoman916  14.12.2021, 10:12
@Elli113

nein du hast definitiv keine ahnung, dass sieht man hier ganz deutlich.

selbstverständlich hat er das recht das kind einzubehalten. er hat das sorgerecht und sie darf das kind ohne seine zustimmung nun mal nihct mitnehmen. somit bleibt es bei ihm und keiner wird daran etwas ändern.

er hat definitiv die besseren karten. Sie betreut dann eben nicht mehr das kind und er wird dann hauptbezugsperson. das thema ist gegessen und wird nicht anders auch wenn du es in deiner traumwelt gerne hättest. willkommen in der realität

Elli113  14.12.2021, 10:36
@wonderwoman916

Ja, und SIE HAT AUCH DAS SORGERECHT.

Da haben wir halt den Fall einer astreinen Pattsituation. Und wenn die beiden sich nicht zum Wohle des Kindes einigen können, dann muss man das Jugendamt oder eine Clearingstelle einschalten oder das ganze notfalls gerichtlich klären lassen.

selbstverständlich hat er das recht das kind einzubehalten

Nein, das hat er NICHT! Genauso wenig wie sie es einfach mitnehmen kann. Wenn er sie aus der Wohnung schmeißt und das Kind behält, dann hat er die längste Zeit das Kind gesehen.

er hat definitiv die besseren karten.

NEIN!

Woher nimmst du eigentlich deine "Expertise", frage ich mich? Wo du doch im realen Leben mit Babys ganz offensichtlich noch nie was zu tun hattest?

wonderwoman916  14.12.2021, 10:44
@Elli113

wenn sie geht interessiert niemanden mehr ihr sorgerecht. sie darf gehen und er behält das kind, somit ist die situation für ihn beendet. das jugendamt hat kein recht da was zu entscheiden und eine clearingstelle existiert nicht. mutti hat nur die möglichkeit einen anwalt einzuschalten und einen termin bei gericht zu stellen. wartezeiten einige monate -somit sind ihre chancen zu ändern gleich null. es gibt also keine pattsituation - er hat die besseren karten

wenn er sie aus der wohnung schmeißt, weil es angenommen seine und nicht wie sie sagte die gemeinsame wäre, dann ist das sein gutes recht. das könnte er tun. wenn sie geht und auszieht, steht ihr das frei, sie darf nur das kind nicht mitnehmen und dazu kann er gerne die polizei holen, die verklickert mutti das das kind nun bei papa bleit. sie darf dann abreten.

schätzchen, dass ist laufende rechtsprechung und rechtsauslegung, so läufts im realen leben. darum habe immer ich eine alleinige wohnung gehabt in der partner einwohnen durfte - so entstehen solche situationen garnicht erst :) das weiß man doch vorher.

ich hab drei babys großgezogen und du hast einfach keine ahnung

Elli113  14.12.2021, 11:08
@wonderwoman916
ich hab drei babys großgezogen 

Lol. Wahrscheinlich bei den Sims.

das jugendamt hat kein recht da was zu entscheiden

Habe ich auch nicht behauptet. Lesen ist wohl auch nicht deine Stärke, was?

Aber wenn sich die Ex-Partner nicht einigen können, dann ist das Jugendamt der erste Ansprechpartner. Stößt das Jugendamt an seine Grenzen, so können weitere Träger zur Erziehungs- und Familienberatung etc. einbezogen werden.

 eine clearingstelle existiert nicht.

Bei vielen Jugendämtern gibt es so eine Stelle. Die heißt vielleicht nicht genauso, macht aber genau das.

Als letzte Instanz entscheidet dann das Familiengericht. Geteiltes Sorgerecht: Diese Rechte & Pflichten haben Eltern (advocado.de)

Ich kann absolut null nachvollziehen, warum du hier so einen Unsinn daherfabulierst? Warum willst du der Fragestellerin einreden, dass sie ihr BABY bei dem Vater lassen muss, wenn sie ihn verlassen will?

Sehen wir uns doch die reinen Fakten an: Sie bekommt Elterngeld und ist in Elternzeit, kümmert sich den ganzen Tag um das Kind und stillt es auch. Somit ist Kontinuität für das Kind nur dann gegeben, wenn es bei der Mutter bleibt.

Der Vater macht gerade eine Ausbildung und kann sich gar nicht kümmern. Man müsste also das Kind mit 14 Wochen in eine Kita geben, ihm die vertraute Umgangsperson entziehen und auch noch die Muttermilch.

Scheiß doch auf die Wohnung. Ob das Kind dort wohnt oder woanders, merkt es gar nicht und es ist ihm auch egal, solange weiterhin eine vertraute Person da ist.

Das ist in einer Kita (fremde Umgebung) mit fremden Personen eben nicht der Fall. Also warum reitest du so auf der Wohnung herum?

Und die Mutter will bei dem Kind bleiben und es eben nicht bei dem Vater lassen. In der Frage stand nirgendwo, dass der Vater wirklich a) die Wohnung alleine halten können wird b) das Kind in einer Kita betreuen lassen will c) oder die Ausbildung wieder unterbrechen will.

In Wirklichkeit ist es wohl eher so, dass ER die Trennung nicht akzeptieren will und meint, die Mutter erpressen zu können.

Und übrigens, Stichwort Betreuungsunterhalt: Da wird Papa sauber in die Röhre schauen. Denn Anhaltspunkt für die Höhe ist das letzte Erwerbsgehalt und da sieht es bei einem Azubi düster aus. Und die Fragestellerin muss den auch nur zahlen, wenn sie leistungsfähig ist.

Wicht123532  14.12.2021, 13:01
@wonderwoman916

Wieso hat sie keinen Anspruch bei übertreten der Schwelle? Das Kind gehört doch keinem Haus.

Als Vater hast du bei deinen Kindern vor Gericht einfach die schlechteren Karten.

Du behälst das Kind. Mütter gehen vor. Die hast keine psychische oder Drogenvergangenheit. Bleib zuhause. Dein Haus erstmal.

Das Kind ist ja kein Eigentum, das jemand "behalten" kann.

Es ist auch kein geteiltes, sonern gemeinsames Sorgerecht und da ist es richtig, du kannst nicht einfach mit dem Kind wo anders hinziehen, ohne dass er zustimmt. Er kann das auch nicht. Das wäre zwar keine Entführung (das wäre es nur, wenn der Auszug ins Ausland stattfindet), aber Entziehung Minderjähriger, denn bei wichtigen Entscheidungen (und die Wahl des Wohnotes gehört dazu), haben alle Sorgeberechtigten ein Mitbestimmungs- und Vetorecht. Tatsächlich kann er dir den Umzug mitsamt Kind verbieten, wenn dadurch seine Beziehung zum Kind beeinträchtigt würde oder sein Sorge- und Besuchsrecht behindert werden könnte.

Wenn die Eltern sich bei einer Trennung nicht einigen können, bei wem das Kind überwiegend leben soll, dann geht die Sache vors Familiengericht und muss dort geklärt werden. Entweder erstreitet man direkt das alleinige Sorgerecht oder nur das alleinige Aufgenthaltsbestimmungsrecht.

Lurch123532  12.12.2021, 18:32

Die Mutter kann schon mit dem Kind nach Schleswig Hollstein ziehen. Sie kommt von da und ihre Familie lebt dort. Der Vater darf das Kind nach Absprachen sehen.

Aber im Moment ist sie in Elternzeit und diese Entscheidung wurde ja auch gemein beschlossen. Gestillt wird das Kind auch noch und damit muss es bei der Mutter leben.

Das ist leider aus Sicht des Vaters schade.

Da solltest Du jetzt ganz schnell einen Anwalt einschalten, der Dir sagt, wie Du am besten verfährst.