Wer muss für spülmaschine zahlen?

5 Antworten

Es wird die gesamte Wohnung zur Verfügung gestellt indem der Mieter einzieht und dafür Miete zahlt. Da bei Mietbeginn in der Wohnung befindlich, ist die gesamte Küche einschl,.Geräten Bestandteil der Mietsache. Demzufolge liegt es voll in der Verantwortung des Vermieters die Betriebsbereitschaft zu sichern. Hier also zu reparieren oder zu ersetzen.

Wenn die Küche und somit die Spülmaschine vom Vermieter gestellt sind, sind sie Teil der Mietsache. Da ist es dann Vermietersache, dafür zu sorgen, dass die in der Miete enthaltenen Geräte - also auch die Spülmaschine - funktionieren. Ihr bezahlt schließlich dafür!

Von daher, meldet den Defekt umgehend dem Vermieter. Der muss sich dann um Reparatur oder Ersatz kümmern - oder die Miete entsprechend senken.

Wer muss dafür aufkommen und wie ersetzten bzw reparieren.

Jedenfalls nicht euer Vermieter. Ob ihr für eine solide Gebrauchte zusammenlegt oder künftig mit der Hand spült?

Im Vertrag steht "Zur Mitbenutzung werde..... Küche mit einschlägigen Elektogeräten....zur Verfügung gestellt"

Denach ist sie nicht mitvermietet, sondern unentgeltich zum Gebrauch überlassen. Also eine Leihe i. S. d. § 598 BGB.

Die darf der Verleiher n. § 604 III BGB jederzeit zurückfordern, schuldet euch aber keine andere :-O

Meiner Meinung nach der Vermieter ! Er kassiert Miete und sichert Euch sogar das
"zur Verfügung stellen" schriftlich im Vertrag zu.

Vertrag ist Vertrag....

Dann wendet euch an den Vermieter. Eventuell könnt Ihr Euch alle die Kosten für eine neue teilen. Aber wenn im Vertrag steht, mit Spülmaschine, dann ist auch der Vermieter zuständig. Klar, nach 16 Jahren kann das Teil schon mal den Geist aufgeben. Normaler Verschleiß.