Wer muss die Grundsteuer zahlen?

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Der Eigentümer hat die Grundsteuer zu zahlen.

Diese Zahlung kann aber vertraglich auf den Besitzer umgelegt werden.

Insofern kommt es auf den genauen Vertragstext an.

Ich würde vorsichtig bei deiner ausdrucksweise sein jarod5. Wenn vertraglich vereinbart wurde das der mieter die grundsteuer zu zahlen hat, dann hat er sie auch zahlen. Der fiskus hat direkten anspruch auf den steuerpflichtigen( hier der eigentümer). Der Steurpflichtige Eigentümer (vermieter) hat dann aber auch einen regressanspruch gegen den Mieter. Also spielt es letzendlich doch eine große Rolle was vertraglich vereinbart wurde sonst macht sich der mieter schadenersatzpflichtig und kann zur zahlung der steuer in anspruch genommen werden. Es empfiehlt sich als mieter den mietvertrag gut durchzulesen ob da so eine klausel vorhanden ist. Falls nicht sind sie auf keinen fall zur zahlung der grundsteuer verpflichtet. Falls doch, haben sie sich mit der unterschrift dafür bereit erklärt, die grundsteuer zu zahlen. Es kann im zweigel jedoch geprüft werden ob die AGB's wirksam mit hineinbezogen wurden und oder ob die entsprechende klausel wirksam ist.

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" Soweit ich weiß müssen nur sowohl: (Hauseigentümer/rinnen und Wohnungseigentümer/rinnen) die Grundsteuer im allgemeinen zahlen..."

"Bei normalen Wohnungsmieter/rinnen und (behinderten Wohnungsmieter/rinnen = so wie ich zum Beispiel...) weiß ich es selber nicht genau, ob solche Leute zur Zahlung der Grundsteuer gesetzlich dazu verpflichtet sind beziehungsweise nicht verpflichtet sind???"

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Recht, Grundsteuer)

eigentümer der hat schließlig die rechtliche gewalt über das land

Grundsätzlich wird der Eigentümer zur Grundsteuer herangezogen, bei einem Erbbaugrundstück hingegen der Erbbauberechtigte. Andere privatrechtlichen Vereinbarungen spielen keine Rolle. Andererseits ist es der Stadt egal, wer letztlich zahlt. Sie hält sich an den, der rechtlich verpflichtet ist, siehe Satz 1.