Wer ist zuständig für das ablesen der Zählerstände in einer Mietwohnung?

2 Antworten

Ein Dienstleister kann nur im Auftrag des Vermieters tätig werden. Der kann dann die Ablesekosten dem Mieter innert der Betriebskostenabrechnung weiterberechnen. Nicht aber die Kosten der Abrechnung, das wären Verwaltungskosten die vom Vermieter zu tragen sind.

Meines Wissens ist dafür der Vermieter zuständig, oder liege ich da falsch? 

Da liegst Du falsch, der Vermieter kann einen Ablesedienst beauftragen.

Wie ist das wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird, darf er die Kosten dafür auf die Mietparteien umlegen?

Die Kosten darf er auf die Mieter umlegen, es sei denn es ist eine Zwischenablesung.

http://www.strom-magazin.de/strommarkt/heizkosten-ablesen-was-mieter-beachten-sollten_28989.html

MfG