Wer ist für das Treppenhaus verantwortlich?

2 Antworten

Hallo Sunflower911,

inwieweit für den entstandenen Schaden eine Haftung besteht und ob und gegen wen sich daraus Ansprüche ergeben, ist eine Frage des Einzelfalles.

Grundsätzlich können sich Ansprüche aus einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ergeben.

Versicherungsschutz besteht für den Eigentümer bzw. Vermieter über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sollten Verkehrssicherungspflichten, wie z.B. die Streupflicht, auf Mieter übertragen worden sein, dann besteht Versicherungsschutz über eine Privathaftpflichtversicherung.

Die Versicherung wird nur Schadenersatz zahlen, wenn der Versicherungsnehmer auch für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann.

Viele Grüße
Marion Wommer, CosmosDirekt

Dafür sollte der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen haben, die just solche Schäden berücksichtigt. Die Ursache zu klären ist Sache der Staatsanwaltschaft, sofern Anzeige wegen Körperverletzung erstattet wird. Waren die Obliegenheiten des Hausmeisters erfüllt und der Geschädigte hat sich den Witterungsverhältnissen entsprechend nicht achtsam bewegt, so trägt der evtl. selber Schuld oder eine gewisse Mitschuld!