Wer ist der Rechtmäßige Eigentümer meines Pferdes?

12 Antworten

Du bist Eigentümer, Dein Vater Besitzer. Du kannst Dein Eigentum zurückfordern.
Der Besitzer kann jedoch das Eigentum zurückbehalten, bis ihm die Kosten ersetzt wurden. Wobei es hier dann den Streit geben wird, seit wann die Kosten berechnet werden können.

Natürlich ist das Pferd Dein Eigentum. Wenn Du (wie auch immer) die Herausgabe forderst, mag es sein, dass von Dir die Stallmiete etc. zurückgefordert wird (zumindest die seit Deinem 18. Geburtstag).

Habt Ihr keine neutralen Verwandten, die irgendwie zwischen Euch vermitteln können?

Rechtmäßiger Eigentümer ist dein Vater!

Das Tierschutzgesetz erlaubt Pferdebesitz ab 16 Jahren, nach dem BGB bist Du ab 18 Geschäftsfähig.

Auf der Eigentumsurkunde kann weder der Name Deines Vaters, noch Deiner stehen, dazu ist diese nicht da und was im Pferdepass steht ist egal. Wer die Urkunde besitzt hat die Rechte, so ist das im Pferdeleben.

Du kannst natürlich zu einem RA gehen, aber da fragt sich natürlich der Normaldenkende, wo lebst Du eigentlich? Gegen die eigenen Eltern vorgehen, das ist absolute Unterkante!

Du solltest Nachdenken und das Gespräch suchen. Bis dahin würde ich Dich als Vater nicht mehr in die Nähe des Pferdes lassen, denn mir scheint dass Du persönlich ungeeignet (geworden) bist.

Diesen Zickensch…. Habe ich schon 1 Mio mal erlebt, es ist immer wieder die gleiche Veranstaltung. Hier zum Thema „Ich möchte ein eigenes Pferd haben“. Scheinbar versauen Pferde den Mädchen den Charakter, wobei die Undankbarkeit nicht einmal die Spitze des Eisbergs ist.

Ich finde diesen Zustand den Du beschreibst schrecklich, mir bleibt da die Luft weg. Und welche Irre hat dieser Farge einen Punkt gegeben?

Droitteur  03.11.2015, 10:01

"Gegen die eigenen Eltern vorgehen, das ist absolute Unterkante!"

*Das* mag sein. Gleichwohl können wir bezüglich der familiären Hintergründe nur spekulieren, weshalb wir nicht bloß mit Blick auf zickige Gören eine abweisende Antwort geben sollten. Und eine Eigentumsurkunde ist da nicht zwingend der entscheidende Faktor, wie du offenbar auch selbst nicht ausschließt.

spyware007 
Fragesteller
 03.11.2015, 10:18

Klar, gegen die eigenen Eltern vorzugehen ist absolute unterkante, wenn mir aber gedroht wird, das wenn ich ausziehe mir mein Vater das Leben zur Hölle macht, muss ich mir irgendwann auch mal Rechtsbeistand holen.

Wenn ich da bleibe, kann ich mich drauf einstellen das ich regelrecht "versklavt" werde und keinen Freiraum habe. Das muss ich mir (nach meinem ermessen) nicht gefallen lassen.

Da ich im Besitz der Eigentumsurkunde bin ist ja laut deiner Aufstellung klar das ICH der rechtmäßige Eigentümer bin. 

Auf der Urkunde ist hinten ein Übergabeprotokoll drauf, hier steht das mir das Pferd übergeben wurde, die Unterschrift meines Vaters steht dahinter.

Da bin ich ja schon mal beruhigt das das Pferd scheinbar mein Eigentum ist.

Das hinzuziehen von "außenstehenden" ist leider kaum möglich da er sich von nix und niemanden was sagen lässt. Verwandte können auch nicht Helfen da sich mein Vater mit allen möglichen Leuten Verfeindet hat. 

Hätte er denn überhaupt das recht dazu die Stallmiete etc. zurückzufordern? Es gab hierzu ja nie einen Vertrag o.ä., auch nicht mündlich.

Anwalt könnte ich mir schon "leisten", aber es muss ja nicht sein, das Pferd könnte ich von den Monatlichen kosten her schon übernehmen (ca. 350€ incl. Versicherung, Hufschmied usw.)

Gütlich einigen haben wir schon oft versucht und gemacht, aber spätestens 4 Wochen später waren alle versprechen und Abmachungen nur noch heiße Luft. Das kann und will ich nicht mehr mitmachen.

Na das ist jetzt aber dumm gelaufen, da würde ich an Deiner Stelle mal heftig zurückrudern und eine Aussprache suchen, es kann ja wohl kaum Dein Anliegen sein, Deinen Eltern mit dem Anwalt zu drohen, oder auch vor Gericht zu ziehen. Such den gütlichen Weg, ist auch besser für Dein Karma.