wer ist der Autobesitzer?

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Rein juristisch ist die Situation eindeutig. Wer in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist auch der Besitzer. Wenn es über das Darlehen und die Nutzung keine schriftliche Vereinbarung gibt, dürfte er Probleme haben, die Beweise dafür beizubringen. Außerdem hat er es Dir ja geschenkt, offenbar ohne schriftliche Vereinbarung und ohne Bedingungen, wie er das Geschenk finanziert hat, ist seine Sache, nicht Deine.

porki678  17.05.2016, 10:16

Besitzer ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat; könnte auch ein Dieb sein. Eigentum ist die rechtliche Verfügungsgewalt, das ist in der Regel der Käufer sofern der Vertrag gültig ist.

SebRmR  17.05.2016, 10:26

Juristisch gibt es einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

Besitzer ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache besitzt. Der Eintrag in den Papieren sagt nichts über den Besitz aus. Ebenfalls ist der Eintrag in den Papieren kein Nachweis über das Eigentum.


SebRmR  17.05.2016, 10:33
@SebRmR

Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II klargestellt, dass deren Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird.

Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist.
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar.
...
Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. ... Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Sie hat allerdings nicht diese zivilrechtliche Funktion.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

franneck1989  17.05.2016, 10:30

Wer in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist auch der Besitzer.

Doppelt und dreifach falsch.

In den Papieren wird der Halter eingetragen. Dieser muss weder mit dem Besitzer, noch mit dem Eigentümer identisch sein.

  • Es ist sein Darlehen, damit hast du nichts zu tun.

  • Wer in den Papieren steht, ist für die Eigentümereigenschaft nicht relevant
  • Es könnte jedoch schwer werden, zu beweisen, dass du aufgrund der Schenkung Eigentümer geworden bist. Wenn er z.B. mit einem Kaufvertrag um die Ecke kommt und du dagegen keinen Beweis für die Schenkung hast, musst du ihm das Fahrzeug herausgeben

Ich bin kein Jurist und kann keine Garantie geben, aber ich hab vor einiger Zeit einen Artikel gelesen zu genau diesem Thema, denn sowas passiert wohl häufiger. Geschenke sind allerdings Geschenke und könnnen nur zurückgefordert werden, wenn sie tatsächlich "unter Bedingung" verschenkt wurden, also bspw Verlobungsgeschenke o.Ä.

Wer in den Papieren steht, gilt als Besitzer des Fahrzeugs. Wenn du ganz sicher sein willst, wäre der Besuch eines Anwalts zu empfehlen. Unter Umständen erhältst du dafür auch Beratungshilfe.

franneck1989  17.05.2016, 10:57

Wer in den Papieren steht, gilt als Besitzer des Fahrzeugs.

Falsch. Dort steht nur der Halter.

Zumal: Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz

Besitzer und Eigentümer bist Du - moralisch solltest Du die Verbindlichkeiten übernehmen , denn warum soll er noch dafür bezahlen und Du bis 100% Nutzerin?

bianka79 
Fragesteller
 17.05.2016, 10:14

ich benötige das Auto für meine Kinder, eigenes Auto kann ich mir im Moment nicht leisten und in dem kleinen Kaff gibts leider nix. außerdem gibts noch so einiges das ich für ihn zahlen soll/muss weil dies leider auf meinen Namen läuft und er fein raus ist. somit behalte ich das Auto und zahle sein Darlehen nicht. Danke trotzdem

oki11  17.05.2016, 10:16
@bianka79

Naja so ist Deine Frage ja nicht gestellt und die Informationen waren auch nicht vorhanden.

Wenn möglich sprich nochmals mit ihm und zeige ihm auf, was Du für ihn bezahlst - bezahlt hast und das sollte möglichst nicht als Anklage formuliert sein.

bianka79 
Fragesteller
 17.05.2016, 10:23
@oki11

leider kann man mit ihm nicht normal sprechen... macht mir nur Druck und Angst..

Interesierter  17.05.2016, 21:37
@bianka79

Denk einfach mal logisch nach. Wenn er die Raten zahlt, sollte er auch das Auto haben. Wenn du das Auto willst, solltest du auch die Raten zahlen. 

Du willst aber das Auto für lau haben und er soll die Raten zahlen. Das geht natürlich nicht. 

Solange du die von dir behauptete Schenkung nicht beweisen kannst, wirst du Pech haben. Ich vermute auch mal, dass es gar keine Schenkung gab sondern vielmehr dürfte er dir das Auto zur kostenlosen Nutzung überlassen haben.