Wer hat recht Gebraucht handy verkauf?
Hallo,
Ich habe gestern ein Handy über ebay Kleinanzeigen verkauft. Das Handy war für 220 Euro Verhandlungsbasis drin. Der Käufer wollte 150 Euro anzahlen und hat nicht verhandelt. Den rest wollte der Käufer am 15. des Monats zahlen. Nun ich habe ich das Handy abgegeben die 150€ genommen und ein privaten Vertrag abgeschlossen in dem steht, dass der Käufer die 70€ dann am 15. zahlt und 150€ angezahlt hat. Jetzt meldet sich der Käufer und behauptet, wir hätten 170 Euro ausgemacht, da es ja Verhandlungsbasis war, jedoch haben wir nirgends verhandelt. Den noch zu zahlenden Betrag hat der Käufer unterschrieben, beigelegt hat er seine AOK Karte mit Bild und Name.
Wer hat recht? Danke im Voraus für die Antworten...
4 Antworten
Deine Beschreibung ist etwas verwirrend!
Die Fakten:
Der Handy-Preis: 220,- EUR VB
Die Anzahlung von 150,- EUR erhalten
Restzahlung von 70,- EUR zahlbar am 15. Dezember
Der Kaufvertrag: ein privaten Vertrag abgeschlossen in dem steht, dass der Käufer die 70€ dann am 15. zahlt und 150€ angezahlt hat.
Den noch zu zahlenden Betrag hat der Käufer unterschrieben, beigelegt hat er seine AOK Karte mit Bild und Name.
Nachgefragt:
Auf die Frage von SETTAR: Habt ihr zwei Ausdrucke vom Vertrag?
hast du geantwortet:
Habe das Original und ein Bild per Whatsapp an dem Käufer geschickt...
Wie ist denn die Unterschrift des Käufers auf den Vertrag gekommen?
Warum hast du dir nicht den Personalausweis zeigen lassen. So hast du ja nicht mal die Adresse des Käufers!
Wurde das Handy persönlich übergeben oder verschickt?
Persönlich übergeben und den Vertrag hat er dann nach der Übergabe unterschrieben... Als der Käufer mir dann mit 170€ kam habe ich ihm den Kaufvertrag per Whatsapp nochmal geschickt.
Wenn du das Teil fuer 220 angeboten hast, ihr euch einig geworden seid und auch keinen anderen Preis vereinbart habt, bleibt es natuerlich bei den 220. Wo sollen auch nun ploetzlich die vom Kaeufer behaupteten 170 her kommen?
Lasse ihn doch zum Anwalt gehen, du bist ja im Recht.
Was ihm ja so gar nichts hilft, weil er die 70€ ja nicht hat.
Du hast recht. Die 70€ hast du dadurch aber nicht.
Wie schon gesagt, du hast recht. Wenn er aber weiter bei seiner Behauptung bleibt und dir nur 20€ überweist, hast du das Problem, an die restlichen 50€ zu kommen.
Der Käufer möchte ja rechtlich vorgehen 🙃
Wogegen will er rechtlich vorgehen? Wenn er schlau ist, zahlt er dir einfach nur 20€.
Wenn im Kaufvertrag doch steht, dass er noch 70 Euro zu zahlen hat, wie ist dies dann möglich? Oder ist der Vertrag ungültig? Der hat den ja unterschrieben.
Das nennt sich die Macht des Faktischen. Was willst du tun, wenn er dir nur 20€ überweist? Ihn virtuell mit einem virtuellen Kaufvertrag verprügeln?
Der Kaufvertrag ist aber nicht virtuell, es ist auf Blatt Papier vom Käufer unterschrieben, dieser droht mir ja mit dem Anwalt :-)
Da kannst du ihn ja mit dem Blatt Papier virtuell verprügeln. Dein Geld hast du dadurch nicht.
Sorry, aber anscheinend schreibst du aus einer Insel ohne Recht & Gesetz.
Nein, gemäß Recht und Gesetz steht dir das Geld durchaus zu, wie ich ja wiederholt geschrieben habe. Allerdings hast du es durch deinen Anspruch ja noch nicht. Wenn er es dir nicht zahlt, musst du ihn eben verklagen. Damit hast du dann das Problem.
Die sollte ich ja laut Kaufvertrag auch erst am 15.12. bekommen... Der Käufer sagt aber wir hätten uns auf 170€ Gesamtpreis geeinigt, weder auf eBay Kleinanzeigen noch auf Whatsapp ist von dieser Summe geschweige denn von einer Verhandlung die Rede...