wenn man bei seinem Kind keine Chemotherapie möchte, schaltet sich das Jugendamt ein, stimmt das?

14 Antworten

Ich denke bei solchen Sachen wird von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wenn das Kind schon mehrfach Krebs hatte und es wieder kommt, kann ich mir gut vorstellen, dass das Jugendamt nicht eingreifen wird. Denn in diesem Fall wollen die Eltern einfach nicht, dass das Kind leiden musst. Ebenso wenn der Arzt sagt, dass der Krebs nicht heilbar ist und die Chemo nur eine Möglichkeit das Leben zu verlängern.

Wenn man allerdings aus religiösen oder sonstigen Gründen für sein Kind die Chemotherapie verweigert, sieht die Sache schon wieder. Immerhin besteht mit der Chemotherapie die Möglichkeit das Leben des Kindes zu retten.

hier ein aktuelles Urteil..OLG Naumburg - LG Magdeburg 12.9.2013 1 U 7/12

Verweigern Eltern die Fortsetzung einer Chemotherapie eines Kindes, , so handeln die Ärzte nicht rechtswidrig, wenn sie dies dem Familiengericht zur Kenntnis bringen und Maßnahmen nach § 1666 BGB anregen. Wird das Familiengericht entsprechend tätig und schränkt das elterliche Sorgerecht ein, kann dies den Ärzten gegenüber keinen Anspruch auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründen. Aktenzeichen: 1U7/12 Paragraphen: BGB§1666 Datum: 2013-09-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33792

Beachte ... die über Leben und Tod entscheiden kann....kann den aber auch beschleunigen, qualvoller machen..

viele Menschen sterben unter der Chemo , an den Folgen der Chemo, kriegen einen schlimmeren Krebs wegen der Vergiftung, deswegen finde ich sollte man das Recht haben auf Spontanheilung setzen zu dürfen.. bei allen Krebserkrankungen kommt es immer mal zu Spontanheilungen... dieses ...

Kurz erklärt: Spontanremission, Spontanheilung

Häufig, selten oder nie: Wie wahrscheinlich sind spontane Rückbildungen von Tumoren?

Forschung: Welche Faktoren tragen zu spontanem Tumorrückgang bei?

Selbst aktiv werden: Lässt sich eine Spontanremission oder gar eine Spontanheilung fördern?

findest Du gut erklärt unter ... Krebsinformationsdienst | Deutsches Krebsforschungszentrum | Im Neuenheimer Feld 280 | 69120 Heidelberg :::http://www.krebsinformationsdienst.de/grundlagen/spontanheilung.php

BalduinB  04.06.2014, 10:42

Spontanheilungen gibt es - aber die sind höchst selten. Genau so steht es auch auf der von Dir verlinkten Seite.

Da sollte man auf jeden Fall eine Behandlung vorziehen, die eine ganz erheblich höhere Heilungsrate / Überlebensrate bei guter Gesundheit garantiert.

himako333  04.06.2014, 11:03
@BalduinB

ich bin der Meinung in Zeiten des aufgeklärten Patienten soll jeder für sich entscheiden welchen Weg er gehen will und jeder hat das Recht all-umfassende Information zu erhalten...

inclv. der vorliegenden Sterbestatistiken..sowie die Auswertungen z.Bsp. des Prof. Dr. Dieter Hölzel zu den verkürzten Lebenszeiten( inclv. der überwiegend geringeren Lebensqualität) bei überstandener Chemo

m.l.G. ;)

chruesimuesi  04.06.2014, 19:33
@himako333

darf sich doch jeder selbst entscheiden.
nur kinder unter umständen eben noch nicht.

Das würde wohl passieren. Es sei denn, Du kannst einen seriösen (!) Arzt finden, der eine andere Therapie für sinnvoller hält.

Da eine Chemo dem Krankenhaus aber viel Geld einbringt, dürfte Dir das kaum gelingen. :(

du kannst beim jugendamt nachfragen.

ab vierzehn kann der jugendliche selbst entscheiden. es besteht ärztliche schweigepflicht gegenüber anderen personen - auch den eltern gegenüber.

und - die frage ist, welche krebsart und wie hoch die heilungschancen (nicht die lebensverlängerung) voraussichtlich ist.

zudem benötigt man eine info, ob bewärhrte medikamente zum einsatz kommen oder testmedikamente.

Hallo,

bei uns war es so, das uns "angeraten" wurde eine Ernährungssonde legen zu lassen. Sollten wie dem nicht zustimmen würde man eine einstweilige Verfügung bekommen und uns das Sorgerecht aberkennen............das war vor ca. 15 Jahren....wie es heute ist weiß ich nicht.........

Ich denke aber das es einen Unterschied macht, oder machen sollte, ob das Kind selbst etwas dazu sagen kann....einen langen Krankheitsweg hinter sich hat und sich dagegen entscheidet, oder aber ob die Eltern aus religiösen Gründen eine Behandlung ablehnen...