Wenn ich von einem Anderen schwanger bin,muß mein Ehemann für das Kind zahlen?

9 Antworten

Und du musst mit deinem Freund als leiblichen Vater die Vaterschaft offiziell bestätigen.

Bei mir wurde dafür extra eine Verhandlung angesetzt. Meine Ex ihr Freund und ich. Meine Ex und ich mussten unter Eid aussagen, dass wir in der bestimmten Zeit keinen Sex hatten. Obwohl wir bereits weit über ein Jahr in Trennung lebten.Also trotzdem beeiden das "meine" Tochter definitiv nicht von mir sein konnte. Der richtige Vater kann bei dieser Gelegenheit auch offiziell bestätigen, dass er der leibliche Vater ist.

Die Verhandlung hat allerdings nichts gekostet.

kleineEule71 
Fragesteller
 23.02.2012, 13:04

Vielen Dank war sehr hilfreich, ach an alle Anderen.

solange die ehe noch besteht wird automatisch der ehemann als vater in der geburtsurkunde eingetragen und wäre somit tatsächlich unterhaltspflichtig.

es gibt 3 möglichkeiten:

  1. härtefallscheidung vor der geburt
  2. die scheidung zumindest vor der geburt bei gericht einreichen... dann wird zwar trotzdem der vater erstmal eingetragen... kann aber durch aberkennugn und anerkennung des leiblichen vaters (ohne gericht) relativ einfach wieder geändert werden.
  3. wenn bis zum zeitpunkt der geburt noch kein scheidungsverfahren anhängig ist muss die änderung in der geburtsurkunde zwingend über eine anfechtungsklage gerichtlich entschieden werden... dabei ist seit 2009 ein vaterschaftstest pflicht. alles in allem eine recht teure angelegenheit.

Es zahlt der Vater, der in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist. Wer das nun genau ist, liegt daran, was Du für Angaben machst. Offiziell gilt dieses Kind noch als ehelich - aber selbstverständlich kann man auch die Wahrheit sagen und den tatsächlichen Vater eintragen lassen.

ivonne82  22.02.2012, 14:02

ganz so einfach ist das nicht... man kann überall angeben das der ehemann nicht der vater des kindes ist und trotzdem wird er als vater eingetragen... selbst wenn der leibliche vater die vaterschaft bereits anerkannt hat!!!!!

doch dein mann muss für euch beide zahlen. wenn das kind geboren wird, ist es ein eheliches kind und dein ehemann ist rechtlicher vater. dem müssen ehemann, du und der bio-vati widersprechen, die vaterschaft anfechten und der biovater muss vaterschaft feststellen lassen.

Ich hatte einen ähnlichen Fall,war noch verheiratet und damals von meinem Freund schwanger geworden. In diesem Fall, tritt eine Härtefallscheidung in Kraft,ihr müsst das Trennungsjahr nicht durchziehen. Und ihr solltet euch mit dem Jugendamt in Verbindung setzen,dein Mann muss dann die Vaterschaft aberkennen. Anderenfalls wird er als dein Mann automatisch als Vater anerkannt und wäre somit unterhaltspflichtig.

luna651  22.02.2012, 13:49

bzw.. Härtefallscheidung wenn ihr das denn wünscht,automatisch geht nix ;)