Wenn ich keine Kirchensteuer bezahle, muss ich statt dessen dann zusätzlich eine andere Abgabe bezahlen?

10 Antworten

Sicher, dass es wirklich 700 Euro sind, das scheint mir doch zu hoch.

Nein, wenn du aus der Kirche austrittst, musst du keine andere Zwangssteuer/gebühr stattdessen zahlen.

Sash1337 
Fragesteller
 08.01.2016, 09:18

Ja ganz sicher, das deckt sich auch mit dem was auf meinem Lohnzettel jeden Monat steht.

Das ganze berechnet sich ja aus meinem Bruttolohn, ich weiss zwar nicht ob es da eine Obergrenze gibt, aber wenn ich viel mehr verdiene dann bezahle ich auch mehr.

Jewi14  08.01.2016, 09:20
@Sash1337

700 Euro sind schon heftig und da würde ich überlegen, auszutreten. Meines Wissens gibt es keine Obergrenze.

Mamoal  08.01.2016, 09:35

Ich habe ca.500 im Jahr bezahlt. Steuerklasse 5😬. Bin auch aufgrund dessen aufgetreten . Hat , wie ich finde, ja nichts mit dem Glauben zu tun. Habe da ich in NRW wohne beim Amtsgericht ca. 20-30€ einmalig Gebühren dafür bezahlt. Danach bezahlt man nix mehr an andere Abgaben / Steuern. In allen anderen Bundesländern glaube ich reicht es wenn man ins Rathaus/ Bürgerinfo geht ; die machen das da.

Jewi14  08.01.2016, 09:41
@Mamoal

Andere Religonen finanzieren sich über freiwillige Spenden. Ich sehe also auch kein Problem, aus der Kirche auszutreten und dennoch gläubig zu sein.

Zum Glück in meinem Bundesland ist der Austritt gebührenfrei, andere kassieren noch mal so richtig ab. Auf der Seite kirchenaustritt.de kann man genau informieren, wie teuer und wo genau.

Sash1337 
Fragesteller
 08.01.2016, 10:17

Warum denn zum Glück Gebührenfrei? Und wenn es 25€ kostet, dann machst du schon im ersten Monat "plus" weil dir keine 40€ abgezogen werden ;-)

Es gibt keine andere Abgabe für Personen, die keiner kirchensteuerhebeberechtigten Kirche angehören. Du bezahlst eine Verwaltungsgebühr, wenn du du den Kirchenaustritt erklärst, das ist alles.

Die Kirchensteuer bemisst sich nach der Lohn- bzw. Einkommensteuer und beträgt je nach Bundesland 8 bzw. 9%. Bei 700 € Kirchensteuer würde die jährliche Lohnsteuer bei 7777 € (9%) bzw. 8750 € (8%) liegen.

Vielleicht hast du das ja nur falsch Verstanden, es KANN eine Austritts-Gebühr kosten in Höhe der Steuer für einen Monat. Dann ist aber Schluss.

Aber ob das alle so machen und wovon das abhängt weiß ich leider nicht.

Stimmt das denn?

Nope.

Kirchensteuern wären aber unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben.

Der Austritt aus der Kirche kostet ferner eine einmalige Gebühr.

Nein, eine "Ersatz-" oder "Strafsteuer" sozusagen, anstelle der Kirchensteuer, gibt es nicht. - Wenn du aus der Kirche austrittst, fällt auch dein Beitrag an deine seitherige Kirche weg.