Wenn ich einen Minijob habe ihn aber über das Konto meines Vaters laufen lasse muss ich dann die Steuern zahlen oder er?
Bleibt mein Freibetrag vom 9700€ im Jahr davon frei oder net?
7 Antworten
auf welches konto dein lohn geht, ist dem finanzamt egal. du musst die steuern für dein einkommen zahlen, dein vater zahlt steuern für sein eigenes einkommen. einkommen ist nicht das, was aufs konto geht, sondern was man von einem arbeitgeber bezahlt bekommt, egal auf welches konto.
Owei Owei Owei
Steuern zahlt der, der was verdient.
Konten sind lt AGB der Banken für eigene Rechnung. Das bestätigt der Kunde, sobald er die AGB akzeptiert. Buchungen für andere (auch Familienangehörige) gehören nicht dazu.
Lieber Nichtsnutz12,
falls dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du erst gar nicht diesen Minijoblohn in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55
Den Grundfreibetrag als Single von aktuell 9.477€ in 2021 könntest du noch zusätzlich mit einer kurzfristigen Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr z.B. als Ferienjob ausnützen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Danke
Wohin dein Lohn gezahlt wird, interessiert keinen, nur dein Verdienst und das zeigt nicht dein Konto sondern dein Lohnzettel und am Jahresende deine Lohnsteuerbescheinigung und die musst du in deine EKST-Erklärung dann mit angeben. Wenn du Monat für Monat 400 und 450 Euro dazu verdienst, sind das im Jahr schnell 5000 Euro, dann wird es eng.
Oje
Nix oje, lege halt jeden Monat 30 Euro zur Seite, dann tut es nicht weh, falls du nachzahlen musst.
dann wird es eng
Nein - jedenfalls dann nicht, wenn der Minijob-Arbeitgeber die Pauschalversteuerung von 2 % übernimmt.
Das Entgelt aus dem Minijob muss dann in einer Steuererklärung nicht angegeben!
Nein weil dein Name und deine Steuernummer benutzt wird. Was du meinst wäre wenn dein Papa komplett mit Ausweis und so dann den Job erhält, du aber arbeitest xD
Ok eine Frage man hat ja den Freibetrag bis 9700€ im Jahr muss man den auch gar net angeben?