Wenn ich 1,-Eu für Einkaufswagen als Pfand bezahle, darf ich ihn dann mit nach hause nehmen?

9 Antworten

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das sollte den Parkplatz nicht verlassen, sonst ist es Unterschlagung.

Ich habe auch eine Karte für den Großhandel. Auch im Real gibt es diese tiefen Wagen für Sprudelkisten. Nach einem Gespräch mit dem Filialleiter hat mir dieser gesagt, warum denn die Wagen denn alle weg wären...

Ja, das haben wohl Schrebergärtner mitgehen lassen, weil das recht praktisch ist...

Die Wagen sind sehr teuer. Wirst Du von einem Mitarbeiter erwischt, wenn Du den Wagen weiter als bis zum Parkplatz außerhalb mitnimmst, gibt es eine Anzeige sowie Hausverbot

Nein: Das Entfernen des Einkaufswagens vom Firmengelände wäre ohne ausdrückliche Zustimmung als Diebstahl anzuzeigen.

Auch liegt kein übereinstimmender Leihvertrag vor, die Münze, meist nur ein Platikchip, dient lediglich als Anreiz dazu, den Wagen nicht irgendwo auf dem Parkplatz stehenzulassen, sondern ihn ordentlich wieder einzuparken.


Nein, die Einkaufswagen dürfen das Gelände des Einkaufsmarktes nicht verlassen. Du kannst ihn für 1 Euro nicht mitnehmen, das könnte als Diebstahl gewertet werden.

Bitte frag doch den Marktleiter ob du dies tun kannst, dann hast du die Erlaubnis und alles ist in Ordnung.

Der Jurist sagt dazu furtum usus, die straflose Gebrauchsaneignung. Es ist aber manchmal schwierig die Absicht der vorübergehenden Zueignung vom Diebstahl zu trennen.

Ein furtum usus legt aber nicht vor, wenn man ein Kfz zu einer vorübergehenden Nutzung entwendet. das ist in § 248 b und 290 StGB geregelt

Nein darfst du nicht. Der Einkaufswagen wurde GELIEHEN. Der Zweck, den er eigentlich erfüllen sollte, ist die Einkaufswagen bis zum Auto zu transportieren.
Rein rechtlich darfst du es also nicht.. Frag aber mal den Filialleiter... Die werden dir das sicher nicht verbieten, wenn du wirklich nur 50 Meter entfernt wohnst.