Wenn ein Ehepartner ein Pflegefall wird, muss der andere die gemeinsame Wohnung verkaufen?

2 Antworten

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, der sich in allen Paragraphen auskennt - meines Wissens nach kann Deine Mutter die Wohnung dann behalten, wenn es sich einerseits um kein Luxusobjekt handelt (Stichwort Villa) und die Wohnung andererseits von ihrer Größe her in einem angemessenen Verhältnis (für eine Person) steht. Wenn es sich also nicht um ein Luxusobjekt in bester Wohnlage mit 95 m² Wohnfläche handelt, dann sollte sie diese behalten dürfen. Von der Größe her wird hier meines Wissens nach eine maximale Wohnfläche von 55-60 m² für eine Person gerechnet.

ja,wenn eine wohnung oder geld da ist muss das veräussert werden,vielleicht kann ja das sozialamt die kosten vorschiesen und bei Tod der Oma dann das Geld aus dem Haus zurück fordern.kann die oma sich nicht eine pflegekraft nehmen,aus polen oder rumänien,die machen die pflege günstig,sofort einen antrag bei der pflegekaase auf pflegestufe stellen

schelm1  30.08.2013, 12:07

Niemand muß sich das Haus oder die Wohnung in dem bzw. der man lebt unter dem Hintern wegverkaufen - das ist Unfug! Bei Barvermögen allerdings haben Sie recht. Bis auf einen Grundsicherungseinbehalt, müssen solche Mittel eingesetzt werden.

sassenach4u  30.08.2013, 14:19

Muss sie nicht!

puddingsuppe  30.08.2013, 18:53
@sassenach4u

und wer soll bitte für die kosten aufkommen,du vielleicht,