Wenn der Bedarfspartner verstirbt und man selber Hartz 4 bezieht, wer zahlt dann die Miete

3 Antworten

Vorausgesetzt das du auch Leistungen nach dem SGB - ll oder SGB - Xll beziehst,wird dir dann in der Regel die volle KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) für weitere 6 Monate übernommen,wenn nach dem Ableben deiner Mutter die Wohnung für dich alleine nicht mehr angemessen ist !

Dazu würdest du aber eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen,ab da würden dann diese 6 Monate laufen oder wenn es so ein großer Unterschied sein würde,dann könntest du sogar zum Umzug aufgefordert werden.

Diesen müsste dann allerdings das Jobcenter übernehmen und vorher müsste eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Das bedeutet,dass man diesen unangemessenen Betrag mal 6 Monate Bezugszeitraum multiplizieren müsste und diesen Betrag dann mit den Kosten für den Umzug vergleichen müsste.

Lägen die Kosten des Umzugs höher,dann würde nur eine Aufforderung zur Kostensenkung kommen. Aber in beiden Fällen müsstest du nicht ausziehen,nur nach den 6 Monaten die Differenz selber zahlen,weil du dann nur noch die angemessene KDU - bekommen wirst.

Wenn du durch den Tod deiner Mutter in einer zu großen Wohnung leben solltest, zahlt das Amttrotzdem erstmal die Miete weiter. Die können dich dann auffordern, innerhalb eines Zeitraums von einem halben jahr in eine angemessenere Wohnung umzuziehen.

Aber erstmal müsstest du diese Veränderung dem JC gegenüber anzeigen und würdest auch erstmal die volle Miete übernommen bekommen.

Wenn deine Mutter mal verstirbt und die Wohnung trotzdem für dich allein auch angemessen ist, meldest du das dem Amt und dann ergeht ein Änderungsbescheid.