weniger zahlen beim anwalt für arbeitslose?

7 Antworten

Der Rechtsanwalt fordert und bekommt immer sein ihm zustehendes Geld lt. BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung). Wer es bezahlt, ist was andres. Dass man als Arbeitsloser generell Anspruch auf Beratungsbeihilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe hat, stimmt so nicht. Das richtet sich nach der Höhe des Einkommens (hier Arbeitslosengeld). Diese Hilfen stehen auch andren Bedürftigen zu. Die Anwälte haben die entsprechenden Vordrucke für die Beantragung und klären dich auf, ob du anspruchsberechtigt bist. Der Anwalt leitet die Anträge ans Amtsgericht weiter und dort wird letztenendes darüber entschieden. Prozesskostenhilfe muss oft bei künftiger finanzieller Besserstellung zurückgezahlt werden (Ratenzahlung), die Beratungsbeihilfe nicht.

Stimmt nicht! Die beraungs-und Prozesskostenhilfe gibt es immer noch, für die, die einen Rechtstreit nicht aus eigenen Barmitteln bestreiten können.

sonjaalexandra 
Fragesteller
 22.06.2009, 13:46

und wo wendet man sich da hin??

Volker13  22.06.2009, 13:54
@sonjaalexandra

An das für die Stadt oder Gemeinde zuständige Amtsgericht. Beim Rechtspfleger erhält man Vorliegen der Voraussetzungen einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Kann man sich dann an einen Anwalt seiner Wahl wenden. Man zahlt beim Anwalt lediglich eine Schutzgebühr in Höhe von 10 €. Alles weitere regelt dann der Anwalt.

Hallo Geh zu Deinem zuständigem Gericht. Die haben eine Beratungstelle und erkläre Ihnen was Du willst. Die entscheiden dann und geben Dir einen Beratungshilfeschein. Damit kannst Du dann zum Anwalt gehe. Du mußt aber dein Einkommen nachweisen.

Die Prozensskostenbeihilfe gibt es immer noch. Zuständig für die Genehmigung ist in den meisten Fällen das Amtsgericht. Am besten mit deinem ALG-Bescheid dort mal vorbei schauen