Welches Recht gilt in den Botschaften bzw. Konsulaten?
Ich habe eine Frage wenn ich zum Bsp.: die kanadische Botschaft betrete und ich eine Straftat begehe.Werde ich dann nach kanadischem Recht bestraft oder nach deutschem.Also sind Konsulate und Botschaften andere Staatsgebiete oder gilt dort deutsches Recht.
danke im voraus
3 Antworten
Das Gelände einer Botschaft bleibt das Hoheitsgebiet des Gastlandes. Von daher gilt dort auch das deutsche Strafrecht. Andererseits sind Botschaften unverletzlich. Obwohl also auf deutschem Gebiet eine Straftat begangen wird, kann weder Polizei noch StA tätig werden.
Diese Regelung ergibt sich aus dem Wiener Übereinkommen.
Die Aussage, dass Botschaftgelände exterritorial wäre, stimmt nicht.
So ist es, bzw hängt vom Goodwill des Botschafters ab. Was gar nicht so unüblich ist. Viele Staaten haben ein Interesse daran, dass Taten auf dem Botschaftsgelände verfolgt werden. Wird dort z.B. eingebrochen, rufen sie die deutsche Polizei. Erinnere dich auch an die Geiselnahme in der deutschen Botschaft 1975 in Stockholm. Dort wurde die schwedische Polizei tätig.
Da die Botschaften i.d.R. Staatsgebiet des entsprechenden Landes welches sie repräsentiert ist, gilt auch jenes Recht.
Vorbehalten bleibt natürlich eine andere völkerrechtliche Abmachung zwischen den Staaten.
Das Gelände einer Botschaft oder eines Konsulats ist formal exterritoriales Gebiet.
Das heißt dort werden Straftaten nicht verfolgt