welche strafe würde einen erwarten wenn man beim zahlen/beim besitz von falschgeld erwischt wird?

4 Antworten

1.

 Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich mit Falschgeld zahlt und es beispielsweise in einem Laden bemerkt wird? Auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes heißt es dazu: „Wenn der Kunde die Fälschung selbst nicht erkannt hat, handelt er nicht mit dem Vorsatz der Falschgeldverausgabung. Der Verausgeber macht sich in diesem Fall nicht strafbar.“ Wird der Geldfälscher allerdings nicht gefasst, hat man Pech gehabt. Denn eine Entschädigung gibt es diesem Fall nicht.

2.

Strafgesetzbuch § 147, Inverkehrbringen von Falschgeld

(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn 1. zutrifft, wird man nicht bestraft, aber das Falschhgeld wird ggf. entschädigungslos eingezogen. Ist einem bekannt, dass es sich um Falschgeld handelt, gilt 2.

§ 147 StGB sieht hier eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor, das dürfte "Ottonormal" betreffen der unglücklich beim Wechseln oder Geldabheben in den Besitz von Falschgeld geraten ist.

Bringt jemand jedoch absichtlich falsches Geld in Umlauf (beschafft es sich bewusst, usw.), wird er gem. § 146 StGB mit nicht unter einem Jahr Haft bestraft

jw12345678 
Fragesteller
 15.09.2017, 20:15

aber wenn man sagt man hätte nicht gewusst dass es falschgeld is, können die letztendlich auch nicht das gegenteil beweisen...

Esskah  15.09.2017, 20:23
@jw12345678

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Würde zutreffen was Du schreibst, könnte sich jeder, der Falschgeld in Umlauf bringt darauf berufen, dass er ja von nichts wusste.

Es spielt keine Rolle ob man es weiß oder nicht. Wird man erwischt muss man mit Strafe rechnen. Lediglich das Strfamaß richtet sich danach ob man bewusst oder unbewusst gehandelt hat.

Vgl. §§ 146, 147 StGB

Alle Geldscheine weisen Sicherheitsmerkmale auf, somit obliegt es jedem Benutzer des Geldscheins zu prüfen ob es sich um echtes Geld handelt oder nicht. Man unterliegt hier einer gewissen Sorgfaltspflicht.

Zugegeben, ich prüfe auch keinen Schein - aber rechtlich sähe es so aus.

jw12345678 
Fragesteller
 15.09.2017, 20:32
@Esskah

hör auf immer mit dieser rechts/gesetzscheisse

Esskah  15.09.2017, 20:34
@jw12345678

die ist aber Grundlage unseres Staates. Wenn Du so eine Frage stellst musst Du mit so einer Antwort rechnen.

Was anderes soll als Grundlage für eine Strafe denn herangezogen werden als das Gesetz? Du fragst Doch nach Strafe - was willst Du eigentlich?

Wenn Du die §§ nicht verstehst, ich habe sie doch in meiner ersten Antwort erklärt und im Kommentar nur darauf Bezug genommen

Ich denke: Gar keine! Jeden kann es treffen! Keiner ist verpflichtet, ein Gerät mit sich zu führen, um Falschgeld zu erkennen ;-). Ich denke aber auch, wenn Du mehrere Blüten in der Hand hälst, dann kann schon mal jemand hellhörig werden und dann wirst Du Dich erklären müssen! ;-)


Esskah  15.09.2017, 19:26

kennst Du den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Wenn man nach Deinem Argument gehen würde, könnte jeder Geldfälscher mit Falschgeld bezahlen und dann behaupten "ich wusste von nichts".

Im StGB wird bei Falschgeld kein Mindestbetrag genannt, daher ist auch das Bezahlen mit einem falschen Cent das Inverkehrbringen von Falschgeld und wird nach § 147 StGB bestraft.

AriZona04  15.09.2017, 19:28
@Esskah

Ja, jeder Paragraphenireiter wäre stolz auf Dich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand bei einem Schein einen Larry machen wird. Der Schein wird nicht angenommen und Du wirst gefragt, ob Du noch einen anderen von der Sorte hast - einen echten! Gut, ich hab so was noch nie erlebt - bin froh! - Du?

Esskah  15.09.2017, 19:31
@AriZona04

Du musst mich deswegen nicht angreifen, Recht und Gesetz sehen es so vor. Es kommt zudem darauf an wo genau und wie das ganze passiert.

Die Frage ist pauschal gestellt, also gibt es die pauschale Antwort und die kann nur der entsprechende Paragraph sein.

AriZona04  15.09.2017, 19:53
@Esskah

Es liegt mir fern, jemanden anzugreifen!

Kommt drauf an, ob man es absichtlich hatte (vorsätzlich)... Dann zwischen 1 und 5 Jahren Gefängnis je nach dem.