welche strafe könnte ich bekommen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst mal muss man sagen, dass Du über 21 bist, ergo nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst, zweitens ist die Hauptausrede Nr. 1, ich stand unter Alkohol-/Drogeneinfluss... interessiert niemanden, außer man hätte Dich vor Ort verhaftet und einen Blutalkoholspiegel festgestellt, drittens, wenn ich jemandem etwas verkaufe, setze ich einen Kaufvertrag auf,speziell wenn der andere das Objekt der Begierde nicht auf einmal zahlen kann, in diesem Vertrag lege ich Ratenzahlung fest, so kann ich dann, den LEGALEN und SINNIGEN Weg nehmen und mir mein Geld per Gericht holen... Was Dir blüht... kann keiner definitv sagen, das kommt auch auf das Gericht und die Laune des Richters an.. auf alle Fälle das Strafverfahren wegen 1.) Einbruchs 2.) Diebstahl 3.) Sachbeschädigung grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass Du die Verfahrenskosten auch noch tragen wirst, ergo die ganze Sache vermutlich für Dich teurer wird, wie Dein gebrauchter Laptop wert ist/war. Und Du hast je nach Höhe der gebildeten Gesamtstrafe dann eine Vorstrafe auf Deinem BZR (Bundeszentralregister) welches durchaus üblich bei Bewerbungen verlangt wird. Jede Strafe die über 90 Tagessätze geht, bedeutet Eintrag ins BZR und bei der Summe der oben genannten Punke 1-3 wird sicherlich eine Gesamtstrafe höher als 90 Tagessätze daraus resultieren, zudem wird auch noch geschaut ob Dein BZR ohne Voreintragungen ist, hast Du welche.. ergo bist DU schon mal aufgefallen wird die Strafe noch höher werden, ich wünsche viel Glück und hoffe Du lernst Deine Lektion aus der Sache... PS: ggf. wird der Richter, was er aber nicht MUSS... anrechnen dass Du Dich selbst gestellt hast, wobei ich ganz ehrlich vermute, dass das eher darauf beruht weil Du weißt, dass Du schon an Hand der Blutspuren überführt worden wärst... also da würde ich nicht auf zu viel Milde hoffen. Wenn die Antwort als Hilfreich empfunden wurde, wäre entsprechende Bewertung nett... Alles Gute

spaetlese2009 
Fragesteller
 28.08.2010, 22:35

einen kaufvertrag hab ich nicht gemacht,weil das damals ein sehr guter freund von mir war und ich hab ihm blind vertraut. wie gesagt ich hab ihm die geräte gleich am nächsten morgen wieder zurück gegeben und endschuldigt.ich hab ihm gesagt warum ich das gemacht habe...er hat mir dann mein laptop wieder zurück gegeben...das fenster hab ich auch bezahlt.wir sind sogar wieder auf dem besten wege wieder freunde zu werden... also eigentlich ist doch da alles geklärt.oder?

Ninnisworld2901  28.08.2010, 23:40
@spaetlese2009

Oh, keine falsche Bescheidenheit ich habe Dich schon verstanden, aber vor Gericht zählt nun mal die Devise "Unwissenheit/Gutglauben, schützt vor Strafe nicht", es mag sein dass Du im guten Glauben gehandelt hast, auch die Sachen wieder zurückgegeben und den Schaden ersetzt hast, aber da diese Sache im "öffentlichen Interesse" liegt, wird dies wohl bei der Urteilsfällung berücksichtigt, aber nicht so wesentlich, dass DU als "nicht vorbestraft" aus dieser Sache rauskommen wirst....so läuft das leider, ich kann nur für Dich hoffen, dass Du keine Vorstrafen hast, die in diese Richtung gehen, ich kann weiter nur hoffen, dass Du aus der Sache lernst...alles Gute

spaetlese2009 
Fragesteller
 29.08.2010, 11:12
@Ninnisworld2901

nein vorbestraft bin ich nicht.ich hatte bisher nur eimal mit dem gericht zu tun und das war vor 16 jahren.ich hatte da nur eine auflage bekommen.der richter erklärte mir das ich dadurch nicht vorbestraft bin.mit einer bewährungsstrafe rechne ich jetzt eigentlich...aber ich hoffe das ich nicht in den bau muß. vielen dank

Ninnisworld2901  29.08.2010, 19:29
@spaetlese2009

Ja ich denke auch dass es eine Bewährungsstrafe wird, nachdem Du keine Vorstrafen hast, letztendlich gibt es in Deutschland aber leider KEINE INSTANZEN welche Richter kontrollieren, deshalb ist hier leider auch viel von der Laune eines Richters abhängig wie ich dies beschrieben habe...Alles Gute..

spaetlese2009 
Fragesteller
 29.08.2010, 19:40
@Ninnisworld2901

ok dankeschön. ich wünsche ihnen noch einen schönen sonntag abend.

spaetlese2009 
Fragesteller
 07.10.2010, 22:22
@spaetlese2009

hallo guten abend. wollte mich nur nochmal bei ihnen melden. heute war die gerichtsverhandlung...also ich hatte noch mal glück...hab 90 tagessätze a10 eu bekommen.bin zwar jetzt im BZR,aber da ich nicht über die 90 tage bin,bin ich nicht vorbestraft... es wurde mir gut geschrieben,das ich die geräte gleich am nächsten tag zurück gegeben habe,mich selbst der polizei gestellt habe und die kosten für das zerschlagene fenster übernommen habe.der alkohol wurde auch berücksichtigt... schönen abend noch...

Das kannst Du Dir selbst erarbeiten. Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Dein Freund braucht gar keine Anzeige § 243 StGB ist ein Offizialdelikt.

spaetlese2009 
Fragesteller
 27.08.2010, 22:38

die fensterscheibe hab ich natürlich auch schon bezahlt.und mein laptop hat er mir dann auch wieder gegeben.

wenn er dich nich anzeig eigendlich garnichts

ich bin mal in ne fabrik eingebrochen um dort softair mir meinen freunden zu zocken

die polizei hat uns noch in der fabrik erwischt

aber es blieb bei einer verwarnung da keine anzeige erstattet wurde

Kukuholzer2  27.08.2010, 22:11

lol xD

spaetlese2009 
Fragesteller
 27.08.2010, 22:45

der staatsanwalt gibt das ans gericht weiter

Ninnisworld2901  27.08.2010, 23:47
@spaetlese2009

Als Juristin kann ich nur sagen.. hoch die Tassen, wie bescheuert denkst Du eigentlich, natürlich wird da was passieren.. aber Hallo.. schliesse nicht von Dir auf andere und pass selber auf, dass Dein BZR nicht wächst, denn auch Du wirst bei zukünftigen Strafsachen ganz sicher böse aufs Ohr kriegen

Da Du Dich ja gemeldet hast wirst Du lediglich eine Geldstrafe oder Arbeitsstunden erhalten.

Ninnisworld2901  27.08.2010, 23:49

Lediglich ist gut, bedenkt man dass er a) über 21 ist und nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden wird und b) die Strafe definitiv größer als 90 Tagessätze werden wird und er somit als VORBESTRAFT gilt.....die Gerichts- und Verfahrenskosten, wie seine Anwaltskosten nicht zu vergessen, im Strafverfahren wird er nämlich einen Anwalt brauchen.... schön dass Du das so entspannt siehst und so gut Bescheid weisst...

Vorausgesetzt, Deine Geschichte stimmt so, dürfte die Strafe, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, gering sein. Ich nehme an, Du kommst mit Sozialarbeit weg. Ich bin aber kein Jurist. Ich selber würde die Sache einstellen, da ja alles klar ist inzwischen.

Ninnisworld2901  27.08.2010, 23:46

Ganz, ganz SICHER nicht...überhaupt nicht...und ich bin Juristin

Sonnenschnauz  28.08.2010, 10:07
@Ninnisworld2901

Mag sein. Aber für mich wäre dieser Fall "ein kleiner Fisch". Während ein Steuerhinterzieher großen Kalibers, der sich durch eine Selbstanzeige (womit er einer Anzeige zuvorkommt) und Zahlen von Stgeuergeld (das er sowieso hätte zahlen müsssen) recht glimpflich aud der Affäre zieht, - da frage ich schon nach der Verhältnismäßigkeit. Mir und vielen anderen lässt sich diese Justiz schwer vermitteln.