Welche Strafe ist zu erwarten, wenn die Polizei Bargeld beschlagnahmt und die betroffene Person nicht beweisen kann, dass sie es legal erarbeitet hat?

9 Antworten

wenn er Hartz 4 bezieht, ist es Sozialbetrug nach § 263 STGB. Demnach hat er das Vermögen nicht richtig angegeben & verschwiegen.

Es gibt aber den Begriff Vermögensumwandlung. Wenn man gebrauchte Sachen, die nachweislich vor dem Bezug von Hartz 4 angeschafft & dann aus dem Hausstand verkauft werden.

Das sind aber gebundene Gelder, die als "Wertsache" anzugeben wären, somit wieder Sozialbetrug.

Dann gibt es ein neues Geldwäschegesetz ab Juli 2017. Bargeschäfte nur noch bis 10.000 €.

Rückzahlung der bezogenen Hartz 4 Leistungen sowie Wohngeld & Geldstrafe mit x-Tagessätzen oder Sozialstunden 

Eine Strafe gibt es erstmal nicht dafür, denn dazu müsste der Staatsanwalt konkret und zweifelsfrei eine Straftat nachweisen, sonst wird das Gericht auf Freispruch entscheiden.

Jedoch kann das vermeintlich aus einer Straftat (gilt nur für gewisse Straftatbestände) stammende Vermögen eingezogen werden, wenn der Verdächtige die Herkunft nicht nachweisen kann.

Offiziell Hartzer aber Ferrari-Besitzer passt z.B. nicht.

Der Besitz von Geld ist keine Straftat.

Warum sollte die Polizei es dann beschlagnahmen? Die haben ja keine Rechtsgrundlage dafür.

Der Polizei gegenüber muß er gar nichts beweisen, wenn dann muß ihm nachgewiesen werden daß er illegal zu diesem Geld gekommen ist.

Anders sieht es gegenüber der ARGE aus, die wird ihm die Leistungen kürzen, wenn ihm nichts gutes einfällt.

kevin1905  05.08.2017, 23:42

Der Polizei gegenüber muß er gar nichts beweisen, wenn dann muß ihm nachgewiesen werden daß er illegal zu diesem Geld gekommen ist.

Nope, das war einmal.

Es gab Anfang des Jahres eine Gesetzesinitiative um es Behörden zu erleichtern möglicherweise illegales Vermögen leichter abschöpfen zu können.

Jedes Vermögen ist ja irgendwie mal durch Einkommen oder Erbschaft/Schenkung oder über ein Glücksspiel zu einem gekommen. Also kann man dies beweisen.

In jedem anderen Fall steht eine Illegalität im Raum und bei bestimmten Straftaten kehrt sich hier die Beweislast um.

http://www.taz.de/!5391713/

Artus01  06.08.2017, 07:50
@kevin1905

Ich kann unter dem Link nichts finden, ist aber auch egak.

Zunächst soll es ja eine Gesetzesinitiative sein, ist also noch kein Gesetz. Dann muß man abwarten was genau darin erfaßt wird. Sollte es in der Tat schon eine Beweisumkehr geben, so bleibt abzuwarten was Karlsruhe zu dem Generalverdacht zu sagen hat.

Marcell98 
Fragesteller
 06.08.2017, 08:48
@Artus01

Und was passiert, wenn man angibt, das Geld gefunden zu haben? 

Dann wird man wahrscheinlich wegen Fundunterschlagung angeklagt, oder?

Und was könnte dann  bei so einen hohen Betrag auf jemanden zukommen?

Artus01  06.08.2017, 10:13
@Marcell98

Es steht ja noch nicht fest daß überhaupt was passiert. Die Behauptung in den letzten Jahren den Sparstrumpf gefüttert zu haben muß erstmal jemand widerlegen.

Klar, gibt es Probleme wenn HartzIV bekommt, wie ich schon schrieb. Das Finanzamt ist mit der Ausrede auch außen vor.

kevin1905  06.08.2017, 16:02
@Artus01

Ich kann unter dem Link nichts finden, ist aber auch egak.

Musst ihn kopieren. Das "!" zestört den Link zum Verzeichnis.

Zunächst soll es ja eine Gesetzesinitiative sein, ist also noch kein Gesetz.

Ist bereits beschlossen.

Dann muß man abwarten was genau darin erfaßt wird. Sollte es in der Tat schon eine Beweisumkehr geben, so bleibt abzuwarten was Karlsruhe zu dem Generalverdacht zu sagen hat.

Ich denke das wird ganz grundsätzlich bestehen bleiben, denn die Beweislastumkehr gilt ja nicht für die Straftat selbst sondern nur für Vermögen.

Vermögen, das ich legal durch Einkommen, Schenkung oder Erbschaft erlangt habe, wird sich zumeist auch problemlos darlegen lassen durch Steuerbescheide, Bankunterlagen etc.

Artus01  06.08.2017, 16:13
@kevin1905

Sorry, aber ich bin einfach zu blöd für den Link.

Aber da Du ja damit zurecht kommst wirst Du sicher auch wissen wo diese neue Gesetz zu finden ist, es muß ja einen Namen haben, oder in einem Anderen (z. B. Geldwäschgesetz) zu finden sein.

Dann muss bewiesen werden, dass das Geld aus illegalen Aktivitäten stammt. Ohne Beweis passiert gar nichts. 

Marcell98 
Fragesteller
 05.08.2017, 19:49

Und wenn die Person verleugnet, dass sie es sich illlegal erarbeitet hat aber auch nicht sagen, woher das Geld kommt?

DerHans  05.08.2017, 19:51
@Marcell98

Das Geld wird erst einmal beschlagnahmt. Erst wenn er den legalen Besitz belegt, wird es wieder frei gegeben.

frivol  05.08.2017, 19:52
@Marcell98

Wie Hans schon schrieb, weg ist es erst einmal so oder so. 

Marcell98 
Fragesteller
 05.08.2017, 19:58
@frivol

Wenn die Person niemals beweisen könnte, dass sie es sich legal erarbeitet hat, wird es für immer beschlagnahmt bleiben?

Und auf die Person würde dann auch nichts mehr zukommen? Das Geld wäre dann weg und somit wurde das Thema erledigt, habe ich das richtig verstanden?

frivol  05.08.2017, 20:02
@Marcell98

So sieht das in der Theorie aus. Aber wenn die Steuerfahnder erst einmal anfangen mit wühlen .... 

Marcell98 
Fragesteller
 05.08.2017, 20:05
@frivol

Kommt man solange sie am Wühlen sind in U-Haft ?

frivol  05.08.2017, 20:07
@Marcell98

Du stellst viele "merkwürdige" Fragen! Nein, in U-Haft kommt man da nicht. Oder ist ein Ronaldo oder Messi in U-Haft gekommen? Gut, andere Länder, aber trotzdem geht man dann nicht in Haft. 

Marcell98 
Fragesteller
 05.08.2017, 20:15
@frivol

Tut mir Leid, war ziemlich neugierig und du scheinst viel Ahnung zu haben. Danke, dass du mir meine Fragen beantwortet hast.