Welche Strafe erwartet jemanden der eine andere Person ohne Einwilligung filmt?

5 Antworten

Hier kannst du mehr dazu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#.28Blo.C3.9Fes.29_Erstellen_von_Bildern

Dazu noch: Strafgesetzbuch; § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Ich würde sagen, es kommt drauf an was gefilmt wurde. Nacktaufnahmen sind garantiert nicht erlaubt und werden sicherlich bestraft!!

Je nach Motivlage, und die scheint ja eher persönlicher Natur zu sein! wird das ganze wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Das Filmen ist keine Straftat, nur die Veröffentlichung. Hier steht alles:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Atzec  04.11.2014, 03:00

Genau. Nicht das Filmen ist strafbewehrt, sondern seine ungenehmigte Veröffentlichung.

Es ist nicht generell verboten andere Personen zu filmen.

lavamava 
Fragesteller
 04.11.2014, 02:41

Es war ohne Einwilligung und ich speziell wurde mit einer versteckten Kamera gefilmt

Nemesis900  04.11.2014, 02:44
@lavamava

Solange du nicht in einer Wohnung oder einem anderen vor Einblick besonders geschützten Raum gefilmt wurdest oder das Filmmaterial veröffentlicht wurde ist daran nichts strafbar.

lavamava 
Fragesteller
 04.11.2014, 02:56

Es war in meiner Wohnung

Atzec  04.11.2014, 03:02
@lavamava

Lass dir nicht alles aus der Nase ziehen, sondern erzähle gleich, was Sache ist.