Welche Strafe bekomme ich für Körperverletzung?
Angenommen ich sollte den Typen treffen der mich als 7 jähriges Kind begrapscht ( mehrfach in Schritt ) und ins Gebüsch zerren wollte ( hatte mich damals gewehrt und ihn vom Fahrrad geschubst und bin panisch weggerannt ), er ist da um die 50 gewesen, heißt er wäre körperlich heute mit mein 22 überhaupt kein Problem mehr. War auch zwischenzeitlich ein halbes Jahr mal beim Kickboxen und weiß auch ein paar Schwachstellen wo man hinschlagen muss .
Achso und der Typ hat damals mehrere Kinder begrapscht , keiner wusste seinen Namen er wurde nie gefunden.
7 Antworten
Ganz egal, was der Mann damals gemacht hat, es gibt dir nicht das Recht ihn zusammen zu schlagen. Das ist zu Recht eine strafbare Körperverletzung.
Du kannst ihn anzeigen. Wobei das wohl heute kaum mehr zu beweisen wäre. Möglicherweise ist es auch bereits verjährt.
Von Bewährung bis zu mehreren Jahren Haft, je nach Schwere der Körperverletzung.
Egal was der Typ gemacht hat in seinem Leben: Das was du da vorhast wäre eine strafbare Körperverletzung und dann halt ggf. Selbstjustiz.
Das heißt wiederum: Du landest vor Gericht, du landest eventuell im Gefängnis. Zumal sowas bei einem Älteren Herrn ja sehr schnell zu wirklich gravierenden Verletzungen bis hin zum Tode führen kann. Dieser Umstand PLUS deine Kenntnisse in Karate PLUS der Umstand, dass du ihn dahingelockt hast... Körperverletzung mit Todesfolge oder doch Totschlag oder vielleicht doch Mord???
Ach ja... und sollte er überleben, dann natürlich Zivilprozess, Schmerzensgeld usw. usw.
Du könntest ihn natürlich anzeigen... doch die Tat ist vermutlich nicht beweisbar und ggf. auch bereits verjährt.
Was soll daran unfair sein, Grundschulkinder anzugraben ist noch viel unfairer.
Das hat nichts mti fair und unfair zu tun, es ist halt schlicht eine Straftat und für die wirst du geradestehen müssen.
Und JEDER, der in einen Karatekurs geht bekommt, als essentieller Teil dieser (und jeder) Kampfkunst mitgeteilt, dass man diese Kenntnisse NICHT nutzen soll, um andere anzugreifen oder ihnen zu schaden, sondern in erster Linie zur Selbstverteidigung.
Für eine gefährliche Körperverletzung ist die Strafe meist mit einem Gefängnisaufenthalt verbunden. Laut StGB beträgt das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe
Wenn du ihn leben lässt vllt ein "Du Du" vom Richtiger. Es geht ja nicht um Geld und du hintergehst den Staat nicht, da wäre die Strafe um einiges höher.
ja das kann halt sehr schnell gehen, Schläge gegen Hals, Tritte gegen den Kopf können schnell tödlich enden. Und ins Gefängnis würde ich für den nicht gehen wollen.
Ein paar mal zwischen die Beine, davon ist noch keiner gestorben. Viel spaß und alles Gute.
Selbstjustiz ist in Deutschland Strafbar und daher Verboten.
Wenn der FS das macht, ist Er auch nicht besser als der Typ von Damals.
Da Er das sozusagen seit 15 Jahren plant, ist der FS sogar SCHLIMMER als der Typ von Damals.
Das würde ich nicht sagen, sich an wehrlose Kinder vergehen ist mal mega abartig.
Trotzdem hat der FS nicht das RECHT nach 15 Jahren eine GEPLANTE KÖRPERVERLETZUNG zu begehen.
Das ist dann mit Vorsatz und Selbstjustiz.
Karate kenntnis .. ich war ein bisschen im Anfängerkurs ein halbes Jahr.
Was soll daran unfair sein, Grundschulkinder anzugraben ist noch viel unfairer.