Welche Steuerklasse habe ich mit 1 Kind, unverheiratet?

5 Antworten

Du hast die Steuerklasse 1 mit 0,5 Kinderfreibetrag. Die Steuerklasse 2 ist ausschliesslich alleinerziehenden Elternteilen vorbehalten, die nur mit ihren Kindern, fuer die sie Kindergeld beziehen, zusammenleben.

Lebt jemand mit einer volljaehrigen Person, fuer die er kein Kindergeld bezieht zusammen, bekommt man die Steuerklasse 2 nicht.

Wohnt also der Vater des Kindes im Haushalt, oder der Freund der Mutter oder die Oma des Kindes oder auch nur ein weiteres Kind der Mutter, das bereits die Ausbildungs abgeschlossen hat, dann gibt es nur die Steuerklasse 1 und keinen Haushaltsfreibetrag.

Steuerklasse I, mit 0,5 Kinderfreibetrag, weil Du mit einem anderen Erwachsenen im Gleiche Haushalt lebst.

Mit dran denken, wenn das Gehalt von einem der beiden erwachsenen sehr gering ist, könnte eine Steuerermäßigung nach § 33 a EStG in Frage kommt.

Steuerklasse 1 mit 0,5 weil der Kindsvater auch eine 0,5 hat. Steuerklasse 2 gibt es nur, wenn kein Vater eingetragen ist

wfwbinder  16.04.2015, 13:31

Antwort richtig, Begründung falsch.

Die 2 gibt es nur, wenn kein weiterer Erwachsener im Haushalt lebt. Es ist dabei egal, ob Vater des Kindes, oder anderer.

kevin1905  16.04.2015, 17:59
@wfwbinder

Müsste § 24b EStG sein.

Klasse 2... kann man aber auch innerhalb von 3 sek. selbst ergooglen

Besserwisser65  16.04.2015, 13:12

;-) kann leider nicht jeder - daher sind hier 80 % der Fragen "unnötig" ;-) 

ClarisseLarisse 
Fragesteller
 16.04.2015, 13:13

Hm, aber ich habe I ergoogelt, weil ich ja nicht Alleinerziehend bin..

Hexe121967  16.04.2015, 13:18
@ClarisseLarisse

richtig  klasse 1 ist bei dir richtig da du mit einem anderen steuerpflichtigen in eheähnlicher gemeinschaft lebst. da gibt es dann keinen entlastungsbetrag für alleinerziehende.

ClarisseLarisse 
Fragesteller
 16.04.2015, 13:19
@Hexe121967

Vielen Dank!

petrapetra64  16.04.2015, 14:24
@ClarisseLarisse

die Eins ist korrekt ergoogelt, Zwei gibt es nur fuer wirklich ALLEIN Erziehende im Haushalt ohne weitere erwachsene Person.

Das ist die I natürlich. Alleinerziehend bist du nicht.