Welche Sozialhilfe stehen mir als Schülerin zu?

4 Antworten

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Du kannst bafög beantragen, dann bekommst du, wenn du auswärts wohnst und deine Eltern keinen Unterhalt leisten können, den Höchstsatz von ca. 600 Euro. Dein Minijob wirkt sich darauf nicht aus, außer, du verdienst mehr als 5400 Euro im Jahr.

Dann hättest du mit Kindergeld schon über 1200 Euro... Davon kannst du dir eine kleine Bude leisten (ca. 300 Euro), je nachdem, wo du wohnst.

Und hättest dann auf alle Fälle genug zum Leben.

Normalerweise sind beide Elternteile für Dich zuständig bis zum Ende der ersten Ausbildung.

Schülerbafög muss man nicht zurückzahlen.

SayuriItachi 
Fragesteller
 21.09.2016, 21:55

Inwiefern denn zuständig? Mein Vater konnten schon früher keinen Unterhalt zahlen, hat er noch nie und wirdner künftig auch nicht und da ich noch zwei Geschwister habe, und meine mum zu wenig verdient bekomme ich diesseits keine Unterstützung.

beangato  21.09.2016, 21:56
@SayuriItachi

Das heißt, sie müssen zahlen.

Unterhalt von Deinem Vater musst Du nortfalls einklagen.

SayuriItachi 
Fragesteller
 20.02.2017, 20:09
@beangato

Naja aber er hat beim Amt noch  um die 8.000 Euro Schulden, die noch von früherem nicht gezahlten Unterhalt stammen, welches meien Mutter eingefordert hat....ist ja so das man bis zum 6. Lebensjahres des Kindes Unterhalt vom Amt bezieht, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist, und das später vom Vater zurück gezahlt werden müsste...Da er aber nie viel verdient hat und jetzt in Frührente geht, weil man ihm sein Bein amputiert hat und da auch nicht mehr als die Wohnung und das Essen bezahlt bekommt, und es auch sowas wie Eigenbehalt gibt, werden ich wohl von keienr Seite irgendwas bekommen...Haha wäre lustig, wenn ich dass, im Falle, dass ich das Erbe antrete auch noch zurück zahlen muss...XDmöglich möglich

beangato  20.02.2017, 20:22
@SayuriItachi

Das Erbe kannst Du ausschlagen.

Trotzdem könntest Du es mit Schülerbafög versuchen. Mein Kind bekam das während des BVJ und der anschließenden überbetrieblichen Ausbildung auch, obwohl es noch zu Hause wohnte.

Als Schülerin einer "normalen " staatlichen Schule hast Du keinen Anspruch auf Bafög, speziell schon gar nicht, wenn die Schule in angemessener Zeit vom Elternhaus aus erreicht werden kann.

Grundsätzlich sind Dir Deine Eltern !! ( Vater und Mutter ) während Deiner Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Jedoch gilt hier erst eiinmal der Naturalunterhalt.

Und Sozialhilfe bzw. Leistungen nach SGB II stehen Dir unter den gegebenen Voraussetzungen nicht zu.

Da Du volljährig bist, mußt Du eigenständig Deinen Vater zum Unterhalt auffordern.

Laury95  22.09.2016, 17:28

Ab der Oberstufe einer normalen Schule hat man auch Anspruch..

wilees  22.09.2016, 17:47
@Laury95

Schüler BAföG - 2016 / 2017 - Ausbildungsförderung in der Schulzeit ...

www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

Wer kann Schüler-BAföG beantragen (§ 2 BAföG)?

Wer beispielsweise noch bei seinen Eltern wohnt und das Gymnasium auf dem normalen Schulweg über die 10. Klasse hinaus besuchen möchte, hat im Normalfall keinen BAföG Anspruch.
Laury95  20.02.2017, 21:14
@wilees

Normalfall!

SayuriItachi 
Fragesteller
 20.02.2017, 20:05

Tja, bedauerlicherweise verdient mein Vater auch schon seit geraumer Zeit nicht viel und hat sogar noch um die 8.000€ Schulden beim Amt, weil er bis zu meinem 6. Lebensjahr kein Unterhalt gezahlt hat und meine Mutter das aber beantragt hat....also auch kein Unterhalt..... Heißt das jetzt, dass ich weniger Chancen habe, nur weil meine Eltern schlecht verdienen? Und dann darf ich mich nichtmal von da zurück ziehen?

Mir fällt nur BAB ein, aber das wars dann auch schon. Eine eigene wohnung auf kosten der steuerzahler kannst du knicken. 

SayuriItachi 
Fragesteller
 21.09.2016, 21:56

BAB wäre doch aber nur im Falle einer richtigen Ausbildung, oder?

spugy  21.09.2016, 22:00
@SayuriItachi

Auch schulische ausbildungen und berufsvorbereitungsjahr. Ich hab da nicht alle paragraphen im kopf, aber das würde am ehesten auf dich zutreffen, da du ja von der normalen schule runter bist und auf eine weiterführende schule gehst. Du solltest dich mal genauer über BAB informieren.  

P.s mir fällt da noch wohngeld ein. Das dürfte für dich auch interissant werden.

Laury95  22.09.2016, 17:21
@spugy

Für eine schulische Ausbildung erhält man kein BAB sondern Bafög.

SayuriItachi 
Fragesteller
 20.02.2017, 20:10
@spugy

Na aber WOhngeld bekommt man doch aber auch nur, wenn man keien weiteren Sozialhilfen bekommt....wäre Kidnergeld nciht so eine Sozialhilfe?