Welche Rechtsform bei Selbstständigkeit
Meine Mann ist nebenberuflich selbstständig.
Da ich keine Arbeit gefunden habe und er die Arbeit allein nicht mehr schafft, möchte ich da jetzt mit einsteigen.
Nur weiß ich nicht, was die sinnvollste Variante ist. Ich habe nach Weihnachten schon 2 Steuerberater angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.
Möglichkeit 1 - ich melde alles auf mich um und stelle ihn als Minijobber ein
Möglichkeit 2 - ich mache auch selbstständig und wir führen das Geschäft zusammen, aber wie????
Es handelt sich um einen Ebayshop, der noch nicht viel abwirft, zeitlich aber für meinen Mann allein nicht mehr zu schaffen ist.
Schätzen wir mal, dass wir einen durchschnittlichen Gewinn von 600 € haben, so noch keine Steuern abgezogen sind.
An wen, außer an den Steuerberater kann ich mich noch wenden?
3 Antworten
Wenn Ihr es gemeinsam macht eventuell als GBR (Gesellschaft nach den Bürgerlichen Recht)
lese das : http://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/gesellschaft-des-buergerlichen-rechts-gbr
Ich kann die Frage nach der Rechtsform insofern nicht ganz verstehen als dass ich das Motiv nicht ausmachen kann:
Wenn es um Haftungsbeschränkung geht, dann muß man eine Kapitalgesellschaft gründen, z.B. eine GmbH.
Wenn es um den Steueraspekt gehen sollte: Mit nur 600 Euro Gewinn im Monat (?) liegt man selbst als Alleinstehender schon innerhalb des Grundfreibetrags, m.a.W., Einkommensteuer wäre ohnehin nicht zu zahlen.
Hallo rose2005hh,
wenn es sich um deinen Mann handelt kannst du eine Personengesellschaft mit ihm zusammen Gründen. Sprich GbR, UG, GmbH Ltd, ect.
Beachte dass einige Gesellschaften Bilanz pflichtig sind! Das ist Kostenintensiv. Empfehlungen abgeben ist schwierig, aber solltet ihr euch irgendwann dazu Entschließen die Firma auf zu geben ist die GbR die einfachste Variante. Bei einer UG,GmbH müsst ihr entweder einen Käufer finden oder das Liquiditionsverfahren durchlafen ( ca 1 Jahr )
Euer Steuerberater sollte euch da weiterhelfen können.
TIPP:
"Solltet Ihr die GbR wählen haftet Ihr mit eurem eigenem Vermögen wenn was Schief geht, also überlegt vorher ob die Firma besondere Finanzielle Verpflichtungen eingehen muss"
Dein Mann kann im Übrigen Einzelunternehmer bleiben und dich als Angestellte Beschäftigen. (TIPP: 450€ Basis mit freiwilligen Sozialabgaben, da du ansonsten nicht Krankenversichert bist. oder du bist es über deinen Mann )
Hoffe das hilft zur Anregung. VG
"wenn es sich um deinen Mann handelt kannst du eine Personengesellschaft mit ihm zusammen Gründen. Sprich GbR, UG, GmbH Ltd, ect."
In der Antwort wird alles durcheinander gewürfelt: Von den genannten Rechtsformen ist nur die GbR eine Personengesellschaft. GmbH mit ihrer "kleinen Schwester", der UG (haftungsbeschränkt), und Ltd. sind Kapitalgesellschaften.
Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform buchführungs- und bilanzierungspflichtig.
Auch ein GmbH oder UG müssen nicht unbedingt am Ende verkauft werden oder in die Insolvenz gehen. Sie können per Gesellschafterbeschluss einfach aufgelöst werden.
Vielleicht hilft Dir zur Orientierung die Seite http://www.firma.de/firmengruendung/ weiter.