Welche medizinischen Untersuchungen dürfen auf einer Reha gemacht werden?

4 Antworten

Jeder Patient entscheidet selber, welche Untersuchungen er an sich durchführen lassen möchte. Es gibt keine Zwangsuntersuchungen. Es könnte höchstens sein, wenn man sich zu unkooperativ zeigt, dass dann ein Arzt oder eine medizinische Einrichtung nicht die Verantwortung für eine Fortführung der Gesamtmaßnahme übernehmen will und man nach Hause gehen "darf".

Hallo. Ich darf demnächst auf Reha, da ich schwer und chronisch krank bin, (Leberzirrhose, und andere "Kleinigkeiten"). Nun meine Frage, welche Untersuchungen dürfen die Ärzte auf der Reha machen. Ich hatte viele schlechte Erfahrungen mit Ärzten und vertraue nun lediglich meinem Professor sowie Hausarzt. Blutabnahme ist ja noch ok,

Blutabnahme oder vielleicht Ultraschall wird wohl in der regel gemacht.

Ob man andere Dinge durchführt das weiß doch mit Sicherheit Dein Arzt oder Kostenträger.

Wichtiger ist, das man gesund wird, bzw. dass sich etwas verbessert.

Hallo shovel72,

Sie schreiben:

Welche medizinischen Untersuchungen dürfen auf einer Reha gemacht werden?<

Antwort:

Wer von seiner Rentenversicherung eine stationäre REHA-Maßnahme beantragt und diese bewilligt bekommt, unterliegt der gesetzlich definierten Mitwirkungspflicht!

Link:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232582/publicationFile/56252/medrehawiesieihnen_hilft.pdf

Auszug:

Die Kosten für die Rehabilitation übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger.

Gegebenenfalls müssen Sie etwas zuzahlen.

Für eine erfolgreiche Rehabilitation ist Ihre aktive Mitarbeit erforderlich.

Wir erwarten, dass Sie während der einzelnen Behandlungsschritte mitwirken und Therapieabsprachen einhalten und möchten Sie dazu motivieren, die in der Rehabilita tion gewonnenen neuen Erkenntnisse im Alltag auch umzusetzen.

Das kann auch eine Umstellung bisheriger gesundheitsschädigender Verhaltensweisen erfordern, um Risikofaktoren wie Über gewicht, Rauchen und Alkohol zu minimieren oder auszuschalten.

Doch Sie sind damit nicht allein: Unterstützt werden Sie dabei vom ganzen Reha-Team.

Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht jedoch nicht nach und gefährden damit Ihre Erwerbsfähigkeit beziehungsweise den Erfolg der Rehabilitation, können Sozialleistungen – beispielsweise eine Rente wegen Erwerbsminderung – im äußersten Fall versagt oder entzogen werden.

Was dürfen die, und was nicht?<

Antwort:

In der Regel stützen sich die verantwortlichen in der REHA auf vorhandene Arzt-, Entlassungs- und Untersuchungsberichte, der Schwerpunkt liegt auf Therapie!

Niemand kann in Deutschland einen Patienten/Versicherten mit Gewalt zu etwas zwingen und da sollten Sie sich keine Sorgen machen!

Wenn Ihnen eine REHA genehmigt worden ist, was ja nicht gerade eine Selbstverständlichkeit darstellt, dann sollten Sie dankbar dafür sein und dort aktiv mitwirken!

Sollte irgendetwas nicht passen, so empfiehlt es sich, die Dinge sachlich an die zuständigen Therapeuten heranzutragen bzw. in extremen Fällen schriftlich bei der REHA-Leitung - Chefarzt vorstellig zu werden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad