Welche Konsequenzen dürfen Betreuer geben und welche nicht?

6 Antworten

Habe deine Beispiele in einem Kommentar gefunden:

verbieten zu essen, Geld wegnehmen, verbieten auszugehen oder Freunde
einzuladen, jemanden zwingen auf den Weihnachtsmarkt zu gehen obwohl es Mega kalt ist und regen

Auch bei uns in einer "ganz normalen Familie"...

  • "verbiete" ich meinen Kindern das Essen auf ihren Zimmern und wenn sie selbstverschuldet zu spät oder gar nicht zur regulären Essenszeit da sind, müssen sie bis zur nächsten Mahlzeit warten. 
  • bereichere ich mich nicht am Geld meiner Kinder, aber wenn sie z.B. etwas absichtlich kaputt machen, müssen sie es bezahlen und wenn ich sehen würde, dass sie Nachhilfe im Umgang mit Geld brauchen, würde ich das Taschengeld gegebenenfalls einteilen.
  • kann die Konsequenz einer nicht eingehaltenen Absprache o.ä. ein Ausgehverbot oder das Untersagen, Freunde einzuladen, sein.
  • ziehen wir uns für eine gemeinsame Unternehmung einfach wetterfest an.

Alles Gute für dich!

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 15:22

tja nur geht es nicht um das essen auf dem Zimmer und es wurde auch nichts zerstört oder so. ebenso geht es nicht um Verspätung oder Fehlverhalten

isebise50  12.12.2017, 15:48
@jnmrtz

Also lassen dich deine sadistischen Betreuer aus reiner Freude hungern, bestehlen dich und sperren dich ein.

Sag mal, befindest du dich zufällig in einem russischen Gulag?

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 15:50

keine Ahnung warum die das tun. gewiss nicht weil es Sinn macht. ich habe keine Ahnung was das sein soll

markusher  12.12.2017, 18:43
@jnmrtz

das ist ein troll.

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 20:15

Ich bin kein Troll.

wie oft willst du die gleiche frage noch stellen?

deine betreuer dürfen alles, außer dich schalgen.

sie dürfen dich begleiten überall hin und dir ansonsten verbieten einen schritt vor die tür zu gehen. sie dürfen dir taschengeld sperren, dir das handy und den zugang zum computer sperren bis du rund läufst und sie dürfen dafür sorgen das du in ein geschlossenes heim oder in eine geschlossene klinik kommst, wenn du dich weiter den therapien die du brauchst - sperrst.

dann bekommst du zugang zu wasser um dich zu waschen, zugang zum klo und deine drei mahlzeiten pro tag. das wars.

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 19:16

Ich bekomme keine Therapie

markusher  12.12.2017, 19:22
@jnmrtz

falsch, du willst keine - du brauchst aber eine, für deine ganzen störungen

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 20:15

Ich bekomme keine. Ob ich will oder nicht spielt dabei keine Rolle. Und für welche Störungen? Ich habe eine einzige!

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 20:17

Ich bekomme keine. Ob ich will oder nicht spielt dabei keine Rolle. Und für welche Störungen? Ich habe eine einzige!

Vom Grundprinzip her alles das, was Eltern auch bestimmen dürfen. Ihnen obliegt die Alltagsobsorge.

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 13:58

und was bedeutet das genau? Eltern dürfen ja auch nicht alles

Zitrus18  12.12.2017, 14:02
@jnmrtz

komm auf den Punkt dann kann man dir auch gescheit antworten... dieses rumgeflachse ist ja furchtbar

Sie dürfen nicht schlagen,sie dürfen keine psychische Gewalt anwenden.

So und nun kannst du zu streiten anfangen was psychische Gewalt ist. Bei so manchen ist ein Ausgehverbot ja schon psychische Gewalt......

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 13:59

Kann man also nicht sagen, was psychische Gewalt ist?

Nordseefan  12.12.2017, 14:03
@jnmrtz

Nein, nicht so genau. Nicht jede Konsequenz ist gleich psychische Gewalt, auch nicht wenn sie der Jugendliche nach einer Aussprache mies fühlt.

Was aber nicht geht, ist wirklich erniedrigen durch Schimpfwörter/extreme Beleidigungen.

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 14:06

und abgesehen von Gewalt(also seelisch und körperlich)dürfen die alles tun?

Nordseefan  12.12.2017, 14:10
@jnmrtz

Kannst du mal Konkreter werden? Ich kann doch jetzt wahrlich keine 20 oder mehr Seiten mit allem möglichen schreiben.

Es kommt doch auch immer auf die Umstände und die Verhältnismäßigkeit an.

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 14:11

verbieten zu essen, Geld wegnehmen, verbieten auszugehen oder Freunde einzuladen, jemanden zwingen auf den Weihnachtsmarkt zu gehen obwohl es Mega kalt ist und regen

Nordseefan  12.12.2017, 18:56
@jnmrtz

Verbieten zu essen: Nein, es sei denn du futterst nachts den Kühlschrank leer. Geld wegnehmen: Unter umständen. WEnn du damit was machst, was nicht in Ordnung ist zum Beispiel Zigaretten oder Alkohol davon kaufst. Eventuell auch dann, wenn dir jemand eine große Menge zugesteckt hat. DAs muss dann allerdings für dich verwahrt werden. Auszugehen: Ja, in Rahmen der Heimregeln oder des Jugendschutzes. Freunde einzuladen: Auch dafür wirde es dann einen Grund geben. Den man dir im Idealfall mitteilt. Und auf den Weihnachtsmarkt wirst du mitmüssen, wenn es ein Gemeinsschaftlicher Ausflug ist. Gegen Regen und Kälte gibt es entsprechende Kleidung.

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 19:27

Ich komme nachts gar nicht an den Kühlschrank dran. Der wird abgeschlossen. Ich habe auch nichts unechten getan und alle anderen dürfen raus gehen oder Freunde einladen. Und ich habe keine regenjacke und meine Schuhe sind nicht wasserdicht

Nordseefan  12.12.2017, 19:31
@jnmrtz

Irgendwas musst du schon gemacht haben, wenn du "sanktioniert" wirst.

Und, bitte, erzähl mir nicht du hättest keine passende Kleidung. Dafür wird schon gesorgt.

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 20:17

Ich habe nichts gemacht. Das ist alles komplett übertrieben und nein ich habe keine Regenjacke und auch keine vernünftigen Schuhe, die werden nass

Nordseefan  12.12.2017, 20:32
@jnmrtz

Aha, man ( die Betreuer) lassen dich also in Schuhen rumaufen, in denen du nasse Füße bekommst. Wie kommst du dann zur Schule wenn es regnet? Zu Freunden? Du wirst ja nicht ständig "eingesperrt" werden.

Im Übirgen ist es (fast) wie zu Hause auch: Gibst du das Budget für Kleidung (so du schon selber darüber verfügen darfst) eben für Schuhwerk/Jacken aus, die nicht für den Winter geeinet sind, so musst du halt auch damit Leben.

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 20:46

zur Schule komme ich mit den Schuhen, aber meine Füße werden nass. Das Problem ist dass die Schuhe erst ein paar Monate alt sind, aber einfach nicht mehr wasserdicht sind und das wird mir nicht geglaubt. Die Schuhe habe ich aber auch schon vor dem Heim bekommen.

Das kommt auf die Art der Betreuung an.

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 13:59

Wie meinst du das?

berlina76  12.12.2017, 14:10
@jnmrtz

Ist es nur ein einfaches Internat, gilt die Hausordnung und bis darauf zu achten, das ihr abends Pünklich im Haus seit dürfen die Betreuer fast gar nichts.

Körperliche Gewalt geht natürlich auch nicht.

Aber je nachdem Warum man in das Wohnheim kommt, kann der Betreuer z.b. Für die Finanzen verantwortlich sein, 

jnmrtz 
Fragesteller
 12.12.2017, 14:12

Das ist kein Internat sondern ne Wohngruppe vom Jugendamt