Welche Info nach Heirat für ALG II

4 Antworten

Du musst schon die geforderten Nachweise erbringen,so ist nun mal die Verfahrensweise !

Es wird ja nicht nur dein Einkommen geprüft,welches du mit einer Einkommensbescheinigung deines AG - nachweisen musst,sondern auch mit aktuellen Kontoauszügen den Eingang deines Verdienstes belegen musst,wegen des Zuflusses deines Einkommens.

Dazu wirst du auch noch eine Kopie der Heiratsurkunde einreichen müssen oder sie zumindest vorlegen,damit genau berechnet werden kann,bis wann deiner jetzt Frau,ALG - 2 zugestanden hat.

Dann wird eine Rückzahlung auf euch bzw.sie zukommen,wenn du so gut verdienst.

Arbeitnehmer80 
Fragesteller
 11.06.2014, 18:59

Hallo,

ja die Rückforderung ist uns auch klar, aber ein Entgeltnachweise und die Heiratsurkunde muss doch ausreichend sein? Warum muss ich noch angeben, was ich für ein Auto fahre, wie viele km ich fahre, was für Sparguthaben ich habe ...

Welche Versicherungen ich alle abgeschlossen habe. Ich denke nicht, dass die das etwas angeht?

Viele Grüße

isomatte  11.06.2014, 19:29
@Arbeitnehmer80

Wenn du bzw.ihr euch sicher seid,das kein Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung besteht,musst du deine Sparguthaben und Versicherungen auch nicht angeben !

Das Auto bzw.dessen Zeitwert würde nur eine Rolle spielen,wenn ihr Leistungsberechtigt sein würdet,denn das dürfte nur einen Zeitwert von bis zu 7500 € haben.

Die gefahrenen km sind auch nur dann interessant ( Arbeitsweg Hin und Zurück ) wenn ihr einen Anspruch hättet. Denn diese Arbeitsaufwendung könntest du dann nach der Anrechnung deines Grundfreibetrages abzüglich deiner 30 € Versicherungspauschale extra geltend machen,also zusätzlich zu deinen Freibeträgen auf dein Erwerbseinkommen,die dir laut § 11 b SGB - ll zustehen und von deinem Nettoeinkommen abgezogen würden.

Das würde dann dein anrechenbares Einkommen ergeben und wenn du dann mehr als 70 € für deine Arbeitsaufwendungen ( Fahrkosten mit PKW ) aufbringen müsstest,könntest du das,was über diesen 70 € liegt,mit einer Kilometerpauschale von 0,20 € pro Kilometer geltend machen.

Was aber außer der Einkommensbescheinigung und der Heiratsurkunde noch erforderlich ist,das du aktuelle Kontoauszüge vorlegst bzw.in Kopie zusendest.

Es muss darauf der Eingang deines Einkommens ersichtlich sein,denn das ist ausschlaggebend für eine evtl.Rückforderung.

Wann hat sie denn zuletzt Leistungen erhalten und wann habt ihr geheiratet ?

Das ist für die Rückforderung wichtig,denn ab der Heirat bist du dann für den Unterhalt verantwortlich. Habt ihr zum Beispiel im Mai geheiratet und sie da das letzte mal ende April die ALG - 2 Leistung für Mai bekommen,dann ist der Kontoauszug für Mai nötig,an dem dein Einkommen auf deinem Konto eingegangen ist.

isomatte  11.06.2014, 19:37
@isomatte

Was dein bzw.dann jetzt euer Vermögen angeht,dürftet ihr jeder oder gemeinsam ein Schonvermögen besitzen,was dann keinen Einfluss auf den Leistungsbezug hätte !

Ihr dürftet also jeder min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen besitzen,gesamt also min.2 x 3850 € = 7700 €.

Für euch würde dann dieses Schonvermögen in Frage kommen,wenn ihr etwas älter seid,dann darf jeder pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € besitzen. Das könntest du dann auch ganz alleine auf deinem Konto / Sparbuch haben,weil ihr ja jetzt verheiratet seid.

Dem Jobcenter wird es darum gehen, ob sie noch Rückforderungen an euch stellen kann.

SGB I § 46 Verzicht

(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Fehlt eine solche schriftliche Erklärung, muss das Amt selbst berechnen, ob noch Bedarf an ALG II besteht. Dazu benötigt das Amt Berechnungs-Unterlagen.

Es genügt also nicht, Pi mal Daumen zu schätzen, ob noch Bedarf besteht oder nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Sie muss nur die Mitteilung machen, dass sie jetzt verheiratet ist und keine Hilfe mehr benötigt.