Welche Handlungsweisen bestimmen das Zustandekommen eines Kaufvertrages?
3 Antworten
ein ding ist vorhanden- einem gehört es - der andere möchte es - man handelt den wert aus - einigt sich - einer nimmt das ding - der andere bekommt den gegenwert .
wer schreiben kann - notiert den vorfall - und beide setzen ihr siegel = unterschrift !
Angebot und Annahme.
Verkürzt würde ich sagen
Angebot des Verkäufers
Angebotsannahme des Käufers
Akzeptanz des Geschäfts durch den Verkäufer
ja, denn es bleibt ihm immer noch frei, ob er tatsächlich verkaufen will oder nicht. Er kann sein Angebot auch zurückziehen.
ja, denn es bleibt ihm immer noch frei, ob er tatsächlich verkaufen will oder nicht.
Hat er ja schon getan.
Er kann sein Angebot auch zurückziehen.
Kann er selbstverständlich nicht.
Ich hab weiter gedacht, sorry. Ich meinte
falls der Käufer z.B. nicht rechtzeitig bestellt, das Angebot aber befristet war oder
wenn der Käufer in seiner Bestellung einige Punkte des Angebots abgeändert hat, schickt der Verkäufer eine Bestellungsannahme. Wenn der Verkäufer die Änderung allerdings nicht akzeptiert, kann er doch ablehnen.
Sonst ist das Angebot schon bindend.
Hä?