Welche Fristen gelten im Verbrauchsgüterkuf bezüglich Gewährleistung und Garantie?

7 Antworten

Der Händler muss nun mal nur für solche Schäden haften, die schon beim Zeitpunkt des Kaufs defekt waren. Nach 6 Monaten Gewährleistung tritt die Beweislastumkehr ein. D.h. dass Du dem Händler beweisen müsstest, dass der Defekt schon bei Kauf vorlag und nicht erst durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist. Das ist i.d.R. unmöglich.

Daher: Sofern der Hersteller keine 2 Jahre Garantie für den Artikel gibt, hast Du da keine Handhabe.

Die Gewaehrleistung dauert zwar 2 Jahre, sie bezieht sich aber ausdruecklich nur auf solche Sach- und Rechtsmaengel, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren. Dein Duschkopf ist aber erst nach 18 Monaten kaputt gegangen.

Da die sog. "Beweislastumkehr" nur bis zum Ablauf des 6. Monats ab Uebergabe gilt, kann der Haendler nun von dir den Beweis dafuer verlangen, dass der Duschkopf bereits von Anfang an kaputt war oder zumindest von Anfang an ne Macke hatte, die dann zweifelsfrei zu dem erst 18 Monate spaeter aufgetretenen Defekt gefuehrt hat. Kannst du diesen Beweis erbringen, muss der Haendler nachbessern (reparieren oder umtauschen). Nur wie willst du das machen?

Weissmanu 
Fragesteller
 28.08.2012, 13:18

Eben, das ist die Frage. Aber wenn eine Sache 2 Jahre lang halten soll, es aber nicht tut, dann ist es doch Beweis genug! Oder?

DerCAM  28.08.2012, 13:32
@Weissmanu

Noe, das ist kein Beweis sondern bestenfalls deine Vermutung. Du muesstest also nachweisen, dass da ein ganz bestimmter Verarbeitungs- oder Materialfehler fuer den erst nach 18 Monaten aufgetretenen Defekt ursaechlich war.

Ohne Sachverstaendigen kriegst du das nicht hin und ob der dann wirklich zu einem eindeutigen ergebnis kommt, das zudem auch noch in deinem Sinne ausfaellt? Das Kostenrisiko traegst du. Gelingt der Beweis naemlich nicht, bezahlst du den Sachverstaendigen.

Dein Problem ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Danach muß du beweisen das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Das wird dir nicht gelingen.

Weissmanu 
Fragesteller
 28.08.2012, 13:15

Dieser war doch auch noch nicht beim Kauf!!! Wie soll man etwas beweisen, was erst nach 6 Monaten auftritt und dann einen Rückschluss ziehen in die Vergangenheit, also in die ersten 6 Monate? Das ist doch absurd und nicht umsetzbar! Somit kann deine Auffassung nicht richtig sein! Sorry

Anaxabia  29.08.2012, 13:39
@Weissmanu

Ist absurd, aber rechtlich so korrekt.

Gewährleistung bei Neuware ist zwei Jahre.

Die zieht hier aber nicht mehr.

Frage bei dem Hersteller nach, ob es eine Garantie gibt. Wenn nicht, hast Du Pech.

Weissmanu 
Fragesteller
 28.08.2012, 13:09

Du schreibst "Gewährleistung bei Neuware ist zwei Jahre." warum zieht das nicht mehr??? Es sind 18 Monate vergangen und noch nicht 24.