Welche Entlohnung erhält ein Alltagsbegleiter bei stundenweisem Einsatz?
Einem Pflegepatienten in Pflegestufe 1 stehen monatlich 125 € für einen Alltagsbegleiter zu, maximal 4 Stunden. Offensichtlich muss so ein Dienst immer über eine Organisation abgerechnet werden (somit erhält diese gut 30 €/Std. von der Pflege- oder Krankenkasse). Wie ist zu rechtfertigen, dass diese Pflegeorganisation dem Alltagsbegleiternur 10 € Stundenlohn auszahlt? Wo versickert der Restbetrag von 20 €/Std.?
1 Antwort
Auf den an den Begleiter ausgezahlten Nettolohn von 10€ pro Stunde kommen noch die Sozialversicherungsbeiträge des Begleiters so das der Bruttolohn 15€ erreicht. Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung und Rücklagen für Urlaub usw. Die Kosten für den Betrieb der Pflegeorganisation, so kommen die auf 30 Euro pro Stunde. Da versickert nichts. Das ist eine übliche Kalkulation der Arbeitskosten.
Aber fallen diese Kosten auch an, wenn es nur ein 450 Euro Job ist? Hat man da überhaupt Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?