Welche Ansprüche kann man bei verursachtem Wasserschaden durch Handwerker an Versicherer oder Verursacher stellen?

6 Antworten

du hast doch Geld von der Versicherung bekommen! Was willst du noch? Für den verspäteten Einzug hat doch die Versicherund auch die Mietkosten übernommen!

Wenn der Heizungsmonteur einen Schaden verursacht hat, kommt es zuerst einmal darauf an, um welchen Schaden es geht.

Entweder muss er den Schaden selbst beheben, oder seine Betriebshaftpflicht leistet.

Wenn der Schaden behoben ist, besteht kein Anspruch mehr auf jegliche Wertminderung.

Und bei einem Neubau kann man nicht so kurz planen, dass wenn ein Schaden entsteht, dass dieser nicht behoben werden kann.

Alle weiteren Antworten sind nur möglich, wenn du uns genau schilderst welche Schadensursache vorliegt, und auch welcher Schaden vorhanden ist.

myzyny03  19.09.2017, 17:41

Das stimmt so nicht ganz. Der Handwerker haftet für seine Arbeit. Wenn also irgendwas falsch installiert war, muss er es reparieren. Wenn zusätzlich am Gebäude ein Schaden entsteht, zahlt die eigene Gebäudeversicherung. Regel: kein Verursacherprinzip in der Gebäudeversicherung. (Ausnahme: Absicht)

Apolon  19.09.2017, 17:47
@myzyny03

Lesen ist nicht deine Stärke.

ich erinnere an meinen Hinweis:

Wenn der Heizungsmonteur einen Schaden verursacht hat, kommt es zuerst einmal darauf an, um welchen Schaden es geht.

Wenn am Gebäude ein Schaden durch die Tätigkeit des Handwerkers entsteht zahlt unter Umständen die Gebäudeversicherung, aber sie nimmt den Handwerker in Regress.

Wobei man aber beachten muss, ob das Haus überhaupt schon fertiggestellt ist, denn wenn nicht zahlt die Gebäudeversicherung keine Leitungswasserschäden.

Und bei Vorsatz, greift die Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers nicht. Dann zahlt er den Schaden aus seiner Portokasse.

Ihr habt ersatzansprüche für jeden Schaden, den ihr nachweisen könnt. Woraus besteht der Schaden, dass ihr 5 Monate zur Miete gewohnt habt, wenn die Miete bereits übernommen wurde ? 

Und wie begründest du die Wertminderung eures Hauses ? 

.... das ist aber sehr nobel, von der VGV.

Leerstehende bzw. im Bau befindliche Häuser sind wassertechnisch abzusperren, so lese ich die Spielregeln.

DerHans  19.09.2017, 18:20

Wenn der Installateur arbeitet, braucht er einen Wasseranschluss. Der ist auch versicherbar.

Mit dem Versicherer des Handwerkers hast du nichts zu tun. In erster Linie ist deine eigene Gebäudeversicherung für den Lw-Schaden zuständig. Diese würde dann den Handwerker in Regress nehmen. Das wäre dann wiederum ein Fall für dessen Betriebshaftpflicht.

Der reine Vermögensschaden durch den späteren Einzug und die Wertminderung müsste in einem Zivilverfahren vom Handwerker eingeklagt werden.