weisse Wände vor Auszug wieder weiß streichen?

6 Antworten

Das lässt sich so konkret nicht beantworten.

Besagt die Klausel im Mietvertrag, dass die Wohnung bei Auszug auf jeden Fall zu renovieren ist, ist diese Klausel unwirksam, sofern sie auf den Renovierungszustand der Wohnung oder auf die (während Deiner Mietzeit) durchgeführten Schönheitsreparaturen keine Rücksicht nimmt. Es muss also der aktuelle Zustand berücksichtigt werden.

Wenn Dich die Klausel nur verpflichtet, bei Auszug die (noch) nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen nachzuholen, die bis zu Deinem Auszug fällig geworden sind, dann ist diese Klausel zulässig.

Hast Du die Wohnung unrenoviert übernommen und jetzt wird eine vollständig renovierte Wohnung verlangt, ist das ebenfalls unwirksam.

Was die Farbe betrifft, kann Dir der Vermieter nach BGH Urteil (BGH, Urteil vom 18.6.2008 - VIII ZR 224/07) die Wandfarbe nicht vorschreiben, es muss aber eine gewählt werden, die von „möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird“. Ergo wohl am Besten ein Weiß.

Ich habe damals mit meinem Nachmieter im Beisein des Vermieters eine Vereinbarung getroffen, vielleicht ist das bei Dir auch möglich.

Dexapl 
Fragesteller
 09.04.2017, 21:59

Danke für Deinen Rat. Die Frage ist, ob ich alles neu streichen muss, obwohl die Wände schon sehr gut aussehen.

Völlig Wurst was da drin steht. Es gibt neue Gesetzte die sowas regeln. Einfach mal Googlen

Egal was da steht: Komplett neu streichen kann sie nicht verlangen; die Klausel ist ungültig.

Dexapl 
Fragesteller
 09.04.2017, 21:51

Ich glaube die Klausel ist wirksam, nur sie zwingt mich alles weiß zu streichen, was meine Meinung nach nicht im Vertrag steht. Danke, wollte nur fragen, wie ihr den Klausel interpretiert, da deutsch nicht meine Muttersprache ist.

Esskah  09.04.2017, 21:55

kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt tatsächlich auf den Einzelfall an.

PunkExpert15  09.04.2017, 21:56
@Esskah

Die Wände müssen "im üblichen Rahmen" regelmäßig gestrichen worden sein. Aber bei zweieinhalb Jahren ist das noch nicht fällig. Sinn ist dass der Vermieter wirklich nur einmal drüberstreichen muss.

Nein! Wenn du erst 2 1/2 Jahre dort wohnst und die Wohnung nicht "abgewohnt " ist, brauchst du nicht zu streichen. Ich kann das leider nicht im Internet finden, meine aber, dass man vor 3 Jahren in den Fall gar nicht streichen muss.

Bei mir war das jedenfalls so. Meine Wohnung war frisch gestrichen, ich habe nicht ganz 3 Jahre dort gewohnt und mußte nichts machen. Nur besenrein übergeben.

seit neustem muss man nicht die wände streichen !

Esskah  09.04.2017, 21:56

Worauf beziehst Du Dich bei Deiner Antwort? Kannst Du Quellen hierfür nennen?

Es kommt auf den Einzelfall an, da noch andere Umstände berücksichtigt werden müssen