Wegerecht Was darf man?

3 Antworten

Das kommt auf den zugrundeliegenden Vertrag und die Formulierungen der Grundbucheintragung an. Generell ist durch ein "Wegerecht" das Parken, Ausladen etc. nicht verboten; wenn aber eingetragen ist z.B. "nur im Notfall" sieht das anders aus.

Im übrigen ist der Grundstückseigentümer zur Zahlung der Grundsteuer, zur Unterhaltung und zur Verkehrssicherheit verpflichtet, wenn nicht schriftliche Zusatzverträge bestehen. Die Eintragung eines "Wegerechtes" allein verpflichtet den Begünstigten nicht zur Übernahme solcher Verpflichtungen.

Sofern es sich um eine reines Geh- und Fahrrecht handelt, wäre ein Halten auf dem Weg nicht vereinbart und ein Verstoß gegen die getroffene Verinbarung. Hilft ein klärendes Gespräch nicht , können sie im Zweifel auf die Unterlassung des Anahltens auf dem Weg klagen. Das kann soweiut führen, dass dem Mißachtenden für den Fall der Wiederholung des Verstoßes ein Ordnugnsgeld bis zur Höhe von € 250.000 vom Gericht angedroht werden kann - danach dürfte der Stöerer beriffen haben, was er da falsch macht!

hallo Kathi

wenn Du an der Beantwortung einr solchen Frage interessiert bist, kann ich dir nur raten auf ein Rechtsforum zu gehen, da sitzen die richtigen am Bildschirm, die sooo Fragen angemessen beantworten können, ohne allzuviel rumzulabern (so wie wir hier...). Das Thema 'Recht' ist eigentlich zu schwer für das hiesige Forum......

alles Gute

EHECK