Wasserzähler defekt....was solll ich machen?

8 Antworten

Melde das deinem Vermieter schriftlich - auch wenn der nicht weit weg von dir seinen Sitz hat am besten als Einschreiben mit Rückschein , so hast du im Zweifelsfall nen Beweis an der Hand. Von dem muß dann ne Meldung zum Instalateur gehn - und der richtet das dann , zögere das nicht lange raus , ansonsten kann dir daraus nen finanzieller Verlust entstsehn und das braucht man zu solchem Ärger nicht auch noch, denn für den Handwerker ist ja auch immerhin Zeit einzuplanen was nicht immer einfach zu koordinieren ist

Du solltest es dem Vermieter melden aber wenn der so wenig Interesse hat - denn den Wasserzähler sollte man regelmäßig wechseln lassen - dann kannst du das auch unterlassen, denn im Moment scheint er zu deinem Vorteil zu funktionieren und ob man diesen Umstand dann bei solcher Interessenlosigkeit des Vermieters melden sollte - ich weiß es beim besten Willen nicht.

Was hier mit Schätzung gesagt wurde, funktioniert überhaupt nicht, denn der Vermieter hat die Pflicht, Messeinrichtungen in funktionierendem Zustand zu halten. Gegen eine Schätzung kannst du jederzeit rechtlich vorgehen und du gewinnst zu 100%!

Ach ja, ich bin übrigens Vermieter!

Für derartige Fälle ist der Hauswartoder Dein Vermieter Dein Ansprechpartner.

Bezahlen mußt Du, was der Zähler anzeigt,also die Differenz zur vorigen Ablesung. So mancher Schelm könnte jetzt aufden Gedanken kommen,daß es nicht übel sei und auf diesen Weg einiges eingespart werden kann (?). Nicht selten jedoch ist ein defekter Zähler auch Grund für Wasserspiele in der Wohnung gewesen - Grund genug das Schicksal nicht heraus zu fordern; ein Austausch macht meist weniger Ärger !

MfG.

Reiner007 
Fragesteller
 16.08.2011, 00:33

ja werde ich machen Danke.

Sag lieber Deinem Vermieter / Verwaltung Bescheid, sonst wird Dir ein Durchschnitt geschätzt, den Du vllt nicht gebraucht hast.

mhh entweder zu deinem Nachteil oder zu deinem Vorteil. Letzteres glaube ich weniger. Ich denke es wird ein Durchschnittsverbrauch (oder der Verbrauch der letzten Jahre) festgelegt