Wasserschaden Eigentumswohnung- Gebäudeversicherung zuständig - aber Verwaltung will Eigenleistung nicht anerkennen.Habe ich Recht Stundenlohn zu fordern-wie?

3 Antworten

Grundsätzlich sind nicht nur die Reparatur der Wasserleitung, sondern auch die Schadenfolgekosten über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Sie müssen also genau auflisten, welche zusätzlichen Strom- und Heizkosten Ihnen entstanden sind. Wenn Sie versäumt haben, die Energiezähler genau abzulesen, sind Sie auf die Hilfe desStrom- und Gasversorgers angewiesen. Das kostet in der Regel.

Selbstverständlich werden Eigenkosten erstattet. Üblich sind 15€/Std.

Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie die Hausverwaltung daran erinnern, dass Ihnen eine mängelfreie Wohnung zugesichert wurde. Schon aus diesem Grunde muss für eine schnelle Regulierung und eine sachgerechte Reparatur gesorgt werden. Sie haben auch einen Anspruch darauf, dass der alte Zustand-Korkboden zB.-wiederhergestellt wird. Das Reparieren nach Gutsherrenart mit mit dem Gesetz unvereinbar.

Buerger41  13.11.2015, 22:03

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, sind Sie mittelbarer Vertragspartner des Versicherers. Es kommt nicht darauf an, was der Hausverwalter meint, sondern was der Versicherer für richtig hält. Also reden Sie mit ihm.

Ein Stundenlohnsatz  von 15€ für Eigenarbeiten können Sie geltend machen und als WE auf Handwerker selbst auswählen.

Eine sehr ausführliche Frage. Ich würde meine Hände in den Schoß legen, vorher aber Fotos gemacht haben, und die Hausverwaltung machen lassen. Deine Kosten für Strom etc. bekommst du von der Versicherung ersetzt. Eigenleistung würde ich erbringen, da bekommst du keine Garantie drauf, wenn der Maler pfuscht kannst du reklamieren. Allerdings wird es höchste Zeit, dass der Schaden endlich behoben wird.

Es wird nur der materielle Schaden ersetzt, aber weder eingeschränkte Nutzbarkeit noch Eigenleistung (Zeit und Arbeit) sind materielle Schäden...

ottokoch 
Fragesteller
 11.11.2015, 09:12

aber bei anderen Fragen hier im Forum wurde Eigenleistung bejaht....????

Buerger41  13.11.2015, 21:40

Mit Verlaub, das ist falsch.