Was wird das Jobcenter tun-Betrug?

2 Antworten

das ist natürlich betrug. wenn du seit januar arbeitest, dann war das im voraus anzugeben, auch wenn dir die 100 euro nicht angerechnet werden.

wenn du weihnachtsgeld bekommst, ist das einkommen und ebenfalls anzugeben.

das jobcenter kann hier wenn nötig rückfordern und wird dies auch tun. weiterhin kommt ein strafverfahren wegen erschleichung von leistungen und sozialbetrug auf dich zu.

Andreas55711 
Fragesteller
 13.05.2017, 11:48

muss ich deswegen eventuell sogar ins Gefängnis? Oder läuft es eher auf eine Geldstrafe hinaus? Kann ich die in Raten abzahlen und das zurückgeforderte Geld auch?

markusher  13.05.2017, 11:56
@Andreas55711

das weiß keiner, das musst du mit deinem jobcenter besprechen und das recht zügig.

www.elo-forum.org ist auch eine seite wo du rein schauen solltest.

Andreas55711 
Fragesteller
 13.05.2017, 12:19
@markusher

Bislang hat sich das Jobcenter noch nicht bei mir gemeldet. Derjenige, der mich angezeigt hat, hat dies wohl angeblich vor 2 Wochen getan. Ich weiß nicht, ob er mir nur gedroht hat oder es wirklich tat. Sollte ich mich dennoch freiwillig stellen oder lieber erstmal warten, ob tatsächlich etwas kommt. Wie lange braucht das Jobcenter überhaupt, um zu reagieren?

Andreas55711 
Fragesteller
 13.05.2017, 12:29
@Andreas55711

Kann das Jobcenter das überwiesene Geld zu Weihnachten von den ganzen Jahren zurückverlangen oder gibt es eine Verjährungsfrist?

markusher  13.05.2017, 12:43
@Andreas55711

wie wäre es wenn du dich endlich mal deinem schwachsinn stellst, statt dir gedanken darüber zu machen wieviel das jc zurückverlangen kann.

Einmal davon abgesehen, wie unpersönlich so eine Überweisung zu Weihnachten wirkt, da gibt es doch andere Möglichkeiten Dich zu unterstützen.

Geldgeschenke über 50,00 €/Jahr sind anzugeben.

Sonstige Einkünfte auch, selbst wenn nur, wie hier der Fall, lediglich der Freibetrag erreicht wird.

Die größten Schwierigkeiten wirst Du jedoch bekommen, wenn Du Bewerbungen für das Amt optimiert in Wirklchkeit jedoch Bewerbungen derart negativ abgefasst hast, dass so Einstellungen bei potentiellen Arbeitgebern verhindert wurden. Das wird möglicherweise vom Amt dann so gewertet, als hättest Du Dich überhaupt nicht beworben. Sanktionen dürften da die mögliche Folge sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung