Was tun wenn Untermieterin Schimmel bei Auszug hinterlässt?

4 Antworten

Ich denke, Ihr solltet euch schon einmal nach einem guten Berater/Gutachter umsehen, wenn es aus dem Zimmer schon müffelt.

Die Gründe für Schimmelbefall können sehr vielfältig sein.

Im Endeffekt kann es darauf hinauslaufen, dass sich euere Mieterin weigert und die Schuld an dem Schimmelbefall von sich weißt, daher denke ich, dass ihr gut beraten seid, gleich nach dem Auszug einen Gutachter ins Zimmer zu lassen bevor ihr irgendetwas daran macht, sonst "verwischt ihr nur die Spuren". Der sollte erkennen, ob der Befall durch falsches Heizen/Lüften gekommen ist, oder ob es vielleicht doch eine andere Ursache hat.

Das solltet ihr auch schon deshalb tun, weil Schimmelsporen durchaus zu gesundheitlichen Problemen führen können.

Hier gibts übrigens interessante Info zum Thema:

http://www.schadstoffberatung.de/schimmel.htm

Viel Glück...

Hier gibt es

Die Kaution würde ich auf jeden Fall einbehalten, denn wenn der Schimmel - was anzunehmen ist - auf mangelndes Lüftungsverhalten zurück zu führen ist, dann wird die professionelle Schadenbeseitigung die Kaution um ein Vielfaches übersteigen. Bereits schon jetzt die Untermieterin schriftlich darauf hin weisen.

Hallo. Ich bin Maler. Also .. die Tapete muss im Fall von Schimmel auf jedenfall runter! Einfach überstreichen hält ca. 1-2 Wochen und der Schimmelpilz ist wieder sichtbar Tapete an der Stelle runter - Schimmel abkratzen - (B-I-N) - <- eine Deckfarbe rüberstreichen und neu Tapezieren .. ziemlich kostenspielig

Am besten ihr Ordert einen Maler an und setzt denen das in rechnung.

Schimmel an den Fenstern kann aber auch durchaus durch schlechte Isolierung kommen ..

Allerdings auch durch falsches/unregelmäßigem oder gar keinen Lüften und heizen ..

Also denke ich das der schaden von euren Mietern auskommt.

MFG

Ihr habt kein Recht, die Kaution einzubehalten. Oder stand das explizit im Vertrag?

Pechvoegel 
Fragesteller
 14.02.2012, 21:16

Für was nehme ich denn dann Kaution? Im Vertrag steht "...Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis..." Im Vertrag steht auch: "... Bei Ende das Mietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben... Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen..." Aus unserer Sicht ist Schimmel ein Schaden und wenn dieser nicht beseitigt wird (in einer Frist), dachten wir, wir könnten dies mit der Kaution beheben und den Rest zurückzahlen. Sonst sitzen wir ja auf den Kosten.

Det1965  15.02.2012, 14:44

Warum?

Weist du schon, was eine Kaution ist? Bzw. wofür sie da ist?

Um Schäden nach dem Auszug zu beseitigen, die vom Mieter verursacht wurden!