Was tun nach Rauswurf der Eltern?

8 Antworten

Grundsätzlich hast du als Mieter erstmal gewisse Rechte (auch wenn nur ein mündlicher Mietvertrag besteht). Fristlos aus einer Wohnung geworfen werden darfst du also nicht. Dazu müsstest du mietwidriges Verhalten begangen haben und selbst dann kannst du in der Wohnung auf die Räumungsklage warten.

Nun bist du, so wie es klingt, aber bereits aus der Wohnung draußen. Meine Verlobte arbeitet in Stuttgart in der Wohnungsnotfallhilfe. Wenn es bei dir eine ähnliche Stelle in der Nähe gibt, solltest du diese aufsuchen. Dort wird dir rechtlich geholfen und auch geschaut, ob du Anspruch auf eine Sozialwohnung hast oder auf die Unterbringung in einem Sozialhotel, etc.

Ansonsten gibt es andere kostenlose Beratungsstellen in deiner Umgebung, die dir hoffentlich weiterhelfen können.

Hallo,

normalerweise solltest du mit dem jobcenter sprechen und einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Hierbei erhältst du sofort Bargeld. Das habe ich einmal in einem Tv Bericht gesehen. Da du andernfalls ja obdachlos wirst. Im schlimmsten Fall würde ich mal nach einem Obdachlosenasyl suchen.

Desweiteren, der freund deiner Familie kann dich eigentlich nicht einfach vor die Türe setzen. ganz gleich ob die Eltern die Miete nicht bezahaen oder nicht. Dafür gibt es Kündigungsfristen. Auch in dem Fall wenn du mit dem Herrn keinen ofizellen Mietvertrag haben solltest gilt dies. Du bist dort gemeldet und der Herr bekam Geld. Dies ist im Gesetz aus genau diesem Grund so verankert. Dem Schutz vor Obdachlosigkeit. 

Ich wünsche dir ganz viel Glück!

1. Beim örtlichen Amtsgericht nach "kostenloser" Rechtsberatung schauen. Die Bedingungen erfüllen und hingehen. 

2. Den behandelnden Facharzt konsultieren. Depression ist ja nun mal eine Erkrankung die von einem Facharzt gestellt wird. Mit ihm besprechen ob Du aus Gesundeitsgründen abgebrochen hast oder nicht. Sorge bitte dafür dass diese Fragestellung geklärt ist BEVOR Du "kostenlose" Rechtsberatung beim Amtsgericht beanspruchst. 

3. ALGII beantragen. Hast Du. 

4. Jugendamt aufsuchen und um Beistandschaft bitten. Kommt drauf an ob sie diese gewähren oder nicht. 

5. Sozialer Dienst der Gemeinde. Hier damit Deine Obdachlosigkeit abgewehrt wird. Schaue auf der Seite der Gemeinde / Stadt nach diesem Dienst. 

Wenn Du nicht auf der Straße sitzen willst, wird Dir bis zur Bewilligung von ALG II nichts weiter übrigbleiben als in eine Obdachlosenunterkunft zu gehen.

Obdachlosenwohnheim wäre eine Möglichkeit. Oder das Bezirkskrankenhaus. 

user8787  11.05.2016, 10:30

Das Krankenhaus ? 

Und wer zahlt das ? Krankenhäuser sind mitlerweile Wirtschaftsunternehmen, die kümmern sich ausschließlich um die mediz. Akutversorgung und der Pat. wird so schnell wie möglich wieder heim geschickt. 

Ein persönlicher Verdacht auf Depression und drohende Obdachlosigkeit sind für eine Klinik kein Grund für eine Aufnahme. 

Das war früher mal, z.B. bei Alkoholikern und Drogenopfern.