Was sind Grundgebühren für Breitbandanschluss in den Nebenkosten?
Hallo, wie aus meiner Frage schon hervorgeht, habe ich eine Frage zu zwei Bestandteilen meiner Nebenkosten im Mietvertrag. Vorweg möchte ich mich für ein eventuelles Doppelposting entschuldigen aber aus den anderen Diskussionen bin ich leider nicht ganz schlau geworden.
In Punkt 5.1l ist aufgeführt: "private Verteileranlage für Breitbandkabelnetz" und in Punkt 5.1m ist aufgeführt: "Grundgebühren für Breitbandanschluss".
Nun verstehe ich leider den Unterschied nicht ganz, da beide Begriffe (Breitbandkabelnetz und Breitbandanschluss) ähnlich sind und ich im TV bereich nicht unbedingt begabt bin. Darum bitte ich vielmals um Hilfe in der Begriffserklärung und was sich dahinter verbirgt, bzw. welche Nutzungsmöglichkeit ich habe. Eventuell ist auch relevant, dass sich die neue Wohnung in einem "Vielparteien-Haus" befindet und in der Wohnung ein Kabelanschluss mit zwei Anschlüssen (TV, Radio, ohne Internet) verbaut ist. Nach Aussage von KD kann ich sogar meine vorhandene SKY-Karte (Kabelversion mit CI+ Modul) in vollem Umfang (alle Programme, inklusive HD allerdings ohne Aufnahmefunktion) nutzen. Vielen lieben Dank für alle (nicht unverschämten) Antworten.
1 Antwort
Die private Verteileranlage sind Verstärker und Verteiler die der Hausbesitzer einmal gekauft und montiert hat. Die müssen ja auch gewartet werden, deshalb verlangen manche da auch was dafür. Das dürfte aber nicht viel sein. Im Bereich 1-2 €.
Das zweite sind die Grundgebühren für Kabelfernsehen. Das werden so um die 15-20 € sein. Möchtest Du HD, dann musst Du aber wahrscheinlich die HD-Sender zusätzlich abonnieren. Auch Sky musst Du abonnieren, das scheinst Du aber schon zu haben.
Danke für die Antwort. Jetzt kommt Licht in die Sache. Das hat mir wirklich sehr geholfen.