Was passiert wenn man im besoffenen Zustand was kaputt was teueres?

10 Antworten

Je nachdem wie besoffen man war, wird von der Polizei ein Alkoholtest bzw Bluttest gemacht, das ganze vermerkt und insgesamt galt man als nicht zurechnungsfähig und insofern wird man nicht bestraft oder die Strafe fällt geringer aus. Vermerkt wird trotzdem alles!

xo0ox  02.11.2015, 09:44

Also passiert mir weniger, wenn ich besoffen Leute töte?

Antifascist  02.11.2015, 19:55

Wenn du das vorsätzlich tust... bin ich mir nicht so sicher.

Hallo 12345OO,

Deine Frage muss man von zwei rechtlichen Seiten betrachten.

Zum einem gibt es die zivilrechtliche Seite.

Hast Du etwas vorsätzlich zerstört musst Du den Schaden voll und ganz tragen.

Hast Du etwas fahrlässig zerstört trägt Deine (private) Haftpflichtversicherung den Schaden insofern Du eine hast. Hast Du keine Haftpflichtversicherung musst Du den Schaden wie bei der vorsätzlichen Zerstörung voll und ganz selber tragen.

Zum anderen gibt es die Strafrechtliche Seite:

Strafrechtlich kannst Du nur dann belangt werden, wenn Du die Sache vorsätzlich zerstört hast, denn eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es im Strafrecht nicht.

Bei einer vorsätzlichen Tat, musst Du in strafrechtlicher Hinsicht mit einem Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage rechnen:


§ 303 StGB - Sachbeschädigung 

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. 

(3) Der Versuch ist strafbar.


Im Bezug auf Deine Frage:

Kann man es auf den Alkohol Schieben ? Unzurechnungsfähigkeit

Ja kann man. Aber wer Aufgrund Schuldunfähig durch Vollrausch nicht wegen Sachbeschädigung verurteilt werden kann, muss mit einer Verurteilung nach folgender Rechtsgrundlage rechnen:


§ 323a StGB - Vollrausch 

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. 

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist. 

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.


Das heißt im Klartext, kannst Du nicht wegen Sachbeschädigung verurteilt werden, kannst Du wegen Vollrausch verurteilt werden, wobei sich am Strafmaß nichts ändert, denn die Strafe für den Vollrausch, würde sich an die Strafe die das Gesetz für Sachbeschädigung vorsieht anlehnen.

Schöne Grüße
TheGrow

Du bist auch bei Volltrunkenheit voll haftbar. § 323a des Strafgesetzbuches sieht sogar strafrechtliche Maßnahmen vor:

§ 323a
Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

Versicherungen können den Versicherungsschutz ablehnen, weil Trunkenheit grob fahrlässig ist. Großes Pech!!!

TheGrow  01.11.2015, 19:11

Versicherungen können den Versicherungsschutz ablehnen, weil Trunkenheit grob fahrlässig ist. Großes Pech!!!

Dieser Einwand ist so nicht ganz richtig.

Die Versicherung kann zwar in der Tat die Schadensregulierung ablehnen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.

Aber nur weil man Volltrunken war, bedeutet dass nicht, dass der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. 

Anders sieht es nur aus, wenn man den Schaden mit einem (Kraft)Fahrzeug verursacht oder einen Schaden beim Führen  von Maschinen die unter Alkoholeinfluss nicht bedient werden dürfen. 

Kann man es auf den Alkohol Schieben ? Unzurechnungsfähigkeit oder so ?

Im Strafrecht kann dies durchaus möglich sein.

Zivilrechtlich wenn Du etwas kaputt gemacht hast, musst Du für diese Beschädigung aufkommen, da spielt es auch keine Rolle ob Du im sturztrunkenen Zustand etwas beschädigst oder im nüchternen Zustand.

wfwbinder  01.11.2015, 18:48

stimmt.

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber ich glaube nicht, dass man das auf den Alkohol schieben kann. Denn du musst die Verantwortung für das tragen was du tust, auch wenn du im alkoholisierten Zustand warst